Betreff
Aufstellung bzw. Änderung von Bebauungsplänen
Bebauungsplan Nr. 21 "Koppelstraße West", 2. Änderung, Stadt Fürstenau
Bebauungsplan Nr. 21 "Koppelstraße West", 2. Änderung, Stadt Fürstenau
Vorlage
FB 5/010/2014
Art
Beschlussvorlage Fürstenau
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 13.02.2014 die Beratung über diesen Tagesordnungspunkt bis zur nächsten Sitzung zurück gestellt.
Die Beschlussvorlage vom 06.02.2014 ist dieser Vorlage nochmals beigefügt.
(Kolosser) |
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(Selter) |
Fachdienst III |
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Stadtdirektor |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
- Für den Bereich der Freiflächen südlich und östlich des Stadtgrabens ist eine 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Koppelstraße West“ aufzustellen.
- Für die Neuansiedlung eines Lebensmitteldiscounters (LidL) ist die Durchführung einer raumordnerischen Beurteilung gem. § 16 NROG beim Landkreis Osnabrück zu beantragen.
- Die Kosten der Verfahren sind vom derzeitigen Eigentümer der Fläche zu übernehmen.
- Die Abwicklung des Vorhabens und die Übernahme der Kosten sind in einem städtebaulichen Vertrag zu regeln.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten der Verfahren sind vom derzeitigen Eigentümer der Fläche zu tragen.
(Ahrend)
Fachdienst I