Betreff
Aufstellung bzw. Änderung von Bebauungsplänen
Bebauungsplan Nr. 21 "Koppelstraße West", 2. Änderung, Stadt Fürstenau
Vorlage
FB 5/010/2014
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 13.02.2014 die Beratung über diesen Tagesordnungspunkt bis zur nächsten Sitzung zurück gestellt.

 

Die Beschlussvorlage vom 06.02.2014 ist dieser Vorlage nochmals beigefügt.


(Kolosser)

 

(Selter)

Fachdienst III

 

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Für den Bereich der Freiflächen südlich und östlich des Stadtgrabens ist eine 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Koppelstraße West“ aufzustellen.
  2. Für die Neuansiedlung eines Lebensmitteldiscounters (LidL) ist die Durchführung einer raumordnerischen Beurteilung gem. § 16 NROG beim Landkreis Osnabrück zu beantragen.
  3. Die Kosten der Verfahren sind vom derzeitigen Eigentümer der Fläche zu übernehmen.
  4. Die Abwicklung des Vorhabens und die Übernahme der Kosten sind in einem städtebaulichen Vertrag zu regeln.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Kosten der Verfahren sind vom derzeitigen Eigentümer der Fläche zu tragen.

 

 

 

(Ahrend)

Fachdienst I