Betreff
Ernennung des Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Vechtel
Vorlage
FB 2/003/2014
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

In der Mitglliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau, Ortsfeuerwehr Vechtel, am 01.03.2014, wurde Herr Rolf Tepe zur Ernennung als Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Vechtel, gemäß § 20 Abs. 6 des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (Niedersächsisches Brandschutzgesetz – NBrandSchG) vorgeschlagen.

 

Die nach § 20 Abs. 3 des NBrandSchG erforderlichen Voraussetzungen werden von Herrn Tepe erfüllt.

 

Herr Tepe nimmt die Funktion des Ortsbrandmeisters bereits seit dem 10.07.2008 wahr. Die Amtszeit von Herrn Tepe endet mit Ablauf des 10.07.2014.

 

Seitens des Gemeindebrandmeisters Heinrich Brinkers und des Herrn Kreisbrandmeisters Cornelis van de Water, bestehen gegen die Ernennung von Herrn Tepe zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Vechtel keine Bedenken.

 

Nach § 20 Abs. 4 NBrandSchG beschließt der Rat der Samtgemeinde Fürstenau über die Ernennung. Der Vorgeschlagene ist dann in das Ehrenbeamtenverhältnis zur Samtgemeinde Fürstenau für die Dauer von sechs Jahren zu berufen.

 


(Bojer)

(Wagener)

(Selter)

Fachbereich 2

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Samtgemeine Fürstenau beschließt, Herrn Rolf Tepe zum Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau, Ortsfeuerwehr Vechtel, zu ernennen und für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis mit Wirkung zum 11.07.2014 zu berufen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 

 

(Ahrend)

Fachdienst I