Betreff
Bürgerbefragung Windvorranggebiete in der Stadt Fürstenau
Vorlage
FB 2/002/2014
Art
Tischvorlage Fürstenau

Der Rat hat in seiner Sitzung am 25.02.2014 beschlossen eine Bürgerbefragung zu den Windvorranggebieten in der Stadt Fürstenau durchzuführen.

 

Die Verwaltung hat hierzu in Abstimmung mit den Gruppensprechern und dem Ratsvorsitzenden die Durchführungssatzung (Anlage) erarbeitet, die alle organisatorischen Regelungen zur Bürgerbefragung enthält.

 

Die Europa- und Samtgemeindebürgermeisterwahl am 25.05.2014 soll für die Bürgerbefragung genutzt werden. Beim gleichzeitigen Abhalten einer Wahl muss sichergestellt sein, dass der ordnungsgemäße Wahlablauf keinesfalls beeinträchtigt werden kann. Die Wahlräume können jedoch zeitgleich genutzt werden und die für die Europa- und Samtgemeindebürgermeisterwahl berufenen Wahlvorstände sind gleichzeitig Abstimmungsvorstände. Es muss ein gesondertes Abstimmungsverzeichnis erstellt werden. Eine Briefwahl wird aus Kostengründen nicht durchgeführt. Eine alternative Stimmabgabe wird nicht angeboten.


Anmerkung:

Einwohnerinnen und Einwohner aus Nicht-EU-Staaten können an der Bürgerbefragung nicht teilnehmen. An Bürgerbefragungen dürfen nach § 28 Abs. 2 NKomVG nur Bürgerinnen und Bürger teilnehmen, die zur Wahl der Vertretung der Kommune berechtigt sind.

 

Der Vorlage beigefügt ist ein Info-Blatt der Stadt Fürstenau zur Fragestellung, das vorab den Bürgern zur Meinungsbildung zur Verfügung gestellt wird.


(Bojer)

(Kolosser)

(Selter)

Fachbereich 2

Fachdienst III

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die Durchführungssatzung (Anlage) zur Bürgerbefragung „Windvorranggebiete in der Stadt Fürstenau“.


Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für die Bürgerbefragung können nur grob geschätzt werden. Im Haushaltsplan der Stadt Fürstenau sind 10.000 € eingeplant. Darin sind u. a. kalkuliert Bekanntmachungen, Versand/Porto, Druckkosten, EDV-Dienstleistungen, anteilige Wahlhelferentschädigung

 

 

 

(Ahrend)

Fachdienst I