Betreff
Erbbaurechtsvertrag Turnhalle Berge
Vorlage
FB 1/002/2014
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

In der Sitzung des Samtgemeinderates vom 29.08.2013 wurde der Turnhallenbau durch die Simper Stiftung mehrheitlich beschlossen. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat mit Schreiben vom 24.10.2013 über den Landkreis Osnabrück mitgeteilt, dass aufgrund der dargelegten Notwendigkeit der Maßnahme für den Schulsport ausnahmsweise keine Einwände gegen eine Umsetzung erhoben werden.

 

Als nächste Schritte sind somit vertragliche Vereinbarungen hinsichtlich des Erbbaurechtes sowie der Nutzung der Turnhalle zwischen der Simper Stiftung, der Samtgemeinde Fürstenau sowie der Gemeinde Berge abzuschließen. Der Entwurf des Erbbaurechtsvertrages liegt der Verwaltung seit November 2013 vor und wurde an die Gruppensprecher weitergeleitet.

 

Kurzfristig wurde der Vertrag auch an den Landkreis Osnabrück zur rechtlichen bzw. kommunalaufsichtlichen Prüfung weitergeleitet. Das Ergebnis liegt noch nicht vor.


(Ahrend)

 

 

Allgemeine Stellvertretung
des Samtgemeindebürgermeister

 

 

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Erbbaurechtsvertrag zwischen der Simper Stiftung, der Samtgemeinde Fürstenau sowie der Gemeinde Berge wird vorbehaltlich der Genehmigung durch den Landkreis Osnabrück beschlossen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Durch den Vertrag entstehen keine neuen Verbindlichkeiten, vielmehr dient er der Absicherung aller Vertragsparteien.

 

 

 

(Ramler)

Fachbereich 3