Betreff
44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau
Vorlage
FB 5/005/2014
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 28.02.2013 den dargelegten Abwägungsvorschlägen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB bzw. § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt. Auf der Grundlage der Ergebnisse zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde der Entwurf der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau einschließlich Begründung und Umweltbericht aufgestellt.

 

Nach Vorlage des Entwurfs wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 18.12.2013 bis einschließlich 20.01.2014 durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 06.12.2013 gebeten, eine Stellungnahme innerhalb der Auslegungsfrist abzugeben.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und sind dieser Vorlage einschließlich der Planunterlagen (Planzeichnung und Begründung) als Anlage mit einem entsprechenden Abwägungsvorschlag zwecks Beratung und Beschlussfassung beigefügt. Der Entwurf der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Stellungnahmen nebst Abwägungsvorschlag werden in der vorstehenden Sitzung ausführlich dargestellt und erläutert.

 

Des Weiteren ist dieser Vorlage eine CD beigefügt, die den Entwurf der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung und Umweltbericht und die städtebaulich-planerische Stellungnahme/Abwägung beinhaltet. Darüber hinaus sind folgende Dokumente Bestandteil der Begründung und des Umweltberichtes und auf der CD erfasst:

 

-       Immissionsschutzgutachten der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Oldenburg, vom 17.10.2013

-       Wasserwirtschaftliche Stellungnahme, Ing.-Büro Tovar & Partner, Osnabrück, inklusive Erschließungsgutachten OWS Ingenieurgeologen vom 26.10.2012

-       Bestandsplan zum Umweltbericht im Maßstab 1:2.500

-       Lageplan Kompensation zum Umweltbericht ohne Maßstab

-       Fachgutachten zur speziellen Artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP), BMS Umweltplanung, August 2013.

 

Die oben aufgeführten Unterlagen sind auch unter folgender Adresse abrufbar:

 

Link zum Download:  https://www.hidrive.strato.com/lnk/uVyoNNAg

 

oder Sie gehen über die Homepage des Ingenieurbüros Hans Tovar & Partner

 

http: // www.ibtweb.de unter der Rubrik „Bauleitplanverfahren“.

 

Das Passwort lautet:                         231023-FNP

 

Bitte verwenden Sie nur aktuelle Browser.

 

 

Sollten Sie die Übermittlung der Unterlagen in Papierform wünschen, benachrichtigen Sie bitte Frau Kolosser, Telefonnummer: 05901/9320-62.

  

 


(Kolosser)

 

(Selter)

Fachdienst III

 

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlagen

 

-       Abwägungsvorschlag nebst Planunterlagen

-       CD mit den entsprechenden Gutachten

 


Beschlussvorschlag:

 

Feststellungsbeschluss:

 

  1. Den dargelegten Beschlussempfehlungen im Rahmen der Abwägung wird zugestimmt.
  2. Der vorliegende Entwurf der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau einschließlich Begründung und Umweltbericht wird unter Berücksichtigung der zum Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB, der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB gefassten Einzelbeschlüsse beschlossen.

 

Folgende Dokumente sind Bestandteil der Begründung und des Umweltberichtes:

 

-       Immissionsschutzgutachten der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Oldenburg, vom 17.10.2013

-       Wasserwirtschaftliche Stellungnahme, Ing.-Büro Tovar & Partner, Osnabrück, inklusive Erschließungsgutachten OWS Ingenieurgeologen vom 26.10.2012

-       Bestandsplan zum Umweltbericht im Maßstab 1:2.500

-       Lageplan Kompensation zum Umweltbericht ohne Maßstab

-       Fachgutachten zur speziellen Artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP), BMS Umweltplanung, August 2013.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

-  keine  -

 

 

 

(Ahrend)

Fachdienst I