Betreff
Windparkprojekt Nr. 18 "Hörsten", Hollenstede
Vorlage
FB 5/004/2014
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Die AgRo & WEA Projekt GmbH & Co. KG (AgRo), An der Welle 36 a, 26506 Norden, plant zusammen mit den Grundstückseigentümern in Hollenstede und grenzübergreifend mit den Grundstückseigentümern in Höckel den Windpark im Vorranggebiet Nr. 18 „Hörsten“.

 

Der Geschäftsführer, Herr Wilberts, möchte seine Firma und die derzeitigen Planungen zum obigen Bürgerwindpark in der Sitzung vorstellen. Auch die Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern im Vorranggebiet Nr. 17 „Welperort“ laufen, sind derzeit aber noch nicht abgeschlossen. Ihm ist bekannt, dass die Stadt Fürstenau beabsichtigt, auch für diese Flächen vorhabenbezogene Bebauungspläne aufzustellen. Er hat sich mit der Vorgehensweise einverstanden erklärt.

 

Mit Schreiben vom 20.12.2013 teilte die AgRo mit, dass die Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages zur Gründung der Windenergie Hollenstede 18 Planungsgesellschaft mbH am 09.01.2014 erfolgen soll. Die Mehrheit der Grundstückseigentümer hat den Vertrag unterschrieben.

 

Der Gesellschaftsvertrag sieht vor, dass sich neben der AgRo auch die Grundeigentümer mit insgesamt 15.000,-- € beteiligen können. Von diesem Beteiligungsvolumen sollen wiederum 40 % gleichmäßig auf alle Grundstückseigentümer im Plangebiet und 60 % anteilig nach der Größe der Flächen, die sich im voraussichtlichen Windparkgebiet befinden, verteilt werden.

 

Diese Beteiligung wird auch der Stadt Fürstenau angeboten. Demnach beträgt die Flächengröße der im Eigentum der Stadt Fürstenau liegenden Straßen 20232 qm, woraus sich eine Beteiligung in Höhe von 390,-- € an der Windenergie Hollenstede 18 Planungsgesellschaft mbH ergibt.

 

Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht ist eine Beteiligung der Stadt Fürstenau an den geplanten Windparks grundsätzlich möglich. Die Beteiligung ist anzuzeigen und wird kommunalaufsichtlich in jedem Einzelfall geprüft.

 

Herr Wilberts wird in der Sitzung das Modell des geplanten Bürgerwindparks vorstellen und eingehend erläutern.

 

 

 

 

 

 

 


(Kolosser)

 

(Selter)

Fachdienst III

 

Stadtdirektor

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

-  keiner  -


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus der Beschlussfassung.

 

 

 

(Ahrend)

Fachdienst I