Betreff
Pflichtenbelehrung und Verpflichtung der in den Schulausschuss berufenen Schülervertreter sowie deren Ersatzmitglieder
Vorlage
FG 40/005/2014
Art
Beschlussvorlage Fürstenau
In der Sitzung des Schulausschusses erfolgt die Pflichtenbelehrung (§ 43 NKomVG) und Verpflichtung (§ 60 NKomVG) der in den Schulausschuss berufenen Schülervertreter sowie deren Ersatzmitglieder.
(Klausing) |
(Wagener) |
(Selter) |
Fachbereich 4 |
Fachdienst II |
Samtgemeindebürgermeister |
Beschlussvorschlag:
Keiner.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
(Ahrend)
Fachdienst I