Betreff
Pflichtenbelehrung und Verpflichtung der in den Schulausschuss berufenen Schülervertreter sowie deren Ersatzmitglieder
Vorlage
FG 40/005/2014
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

In der Sitzung des Schulausschusses erfolgt die Pflichtenbelehrung (§ 43 NKomVG) und Verpflichtung (§ 60 NKomVG) der in den Schulausschuss berufenen Schülervertreter sowie deren Ersatzmitglieder.  


 

 

 

(Klausing)

(Wagener)

(Selter)

Fachbereich 4

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 


Beschlussvorschlag:

 

Keiner.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 

 

 

 

(Ahrend)

Fachdienst I