Mit dem Erhalt der Entschuldungshilfe in Höhe von insgesamt 5.000.000 EUR verpflichtete sich die Samtgemeinde Fürstenau nebst Mitgliedsgemeinden zum Abschluss einer Zielvereinbarung mit dem Land Niedersachsen und dem Landkreis Osnabrück. Die Zielvereinbarung wurde im Dezember 2012 unterzeichnet.
Im Wesentlichen enthält die Zielvereinbarung folgende Punkte:
„Die
Entschuldungshilfe geht für die beteiligten Kommunen mit der Verpflichtung
einher, den Haushaltsausgleich dauerhaft sicherzustellen und ggf. im
Rahmen ihres verfassungsrechtlich garantierten Rechts auf kommunale
Selbstverwaltung in eigener Verantwortung zusätzliche Konsolidierungsbeiträge
zu leisten.
Die
Samtgemeinde Fürstenau und ihre Mitgliedsgemeinden sehen sich in ihrer Haushaltswirtschaft
in besonderer Weise dem Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und
Sparsamkeit verpflichtet und werden diese entsprechend gestalten. Sie wirken
unter Zuhilfenahme aller notwendigen Maßnahmen darauf hin, dass die Haushalte
nach eben diesen Grundsätzen aufgestellt und vollzogen werden.
Die
Samtgemeinde verpflichtet sich, diese und sämtliche sich im Rahmen des
Haushaltsvollzugs ergebenden sonstigen Verbesserungen grundsätzlich vollständig
zum schnellstmöglichen Abbau des aufgelaufenen Defizits einzusetzen. Sie
stellt die entsprechende Umsetzung in den Mitgliedsgemeinden sicher. Die
Samtgemeinde verpflichtet sich, durch eine maßvolle Haushaltspolitik einen
dauerhaften Haushaltsausgleich und die Wiedererlangung finanzieller Handlungsspielräume
zu erreichen.“
Dies
bedeutet, dass die Samtgemeinde – solange die Altfehlbeträge nicht abgebaut
sind – alle Anstrengungen unternehmen muss, diese zu reduzieren. Auch wenn in
der Zielvereinbarung kein Datum fixiert ist, so gilt dieser Abbau für den
Finanzplanungszeitraum, also bis 2016.
Ein
Abbau dieser sog. Altfehlbeträge erfolgt jedoch nur, wenn in der Ergebnisrechnung
Überschüsse erwirtschaftet werden. Das heißt, dass ein Haushaltsausgleich nicht
ausreichend ist.
Ebenso
sind die Schulden (langfristige Verbindlichkeiten) der Samtgemeinde abzubauen.
Eine Nettoneuverschuldung ist zwar seit Jahren ein Tabu, es wird aber eine
deutliche Entschuldung und damit eine sehr maßvolle Investitionstätigkeit
erwartet.
Mit
dem Abbau der Altfehlbeträge und der Schulden ist die Zielvereinbarung jedoch
nicht erfüllt, vielmehr wird erwartet, dass eine dauerhafte Leistungsfähigkeit
ohne Unterstützung von Dritten erreicht wird.
Durch
verschiedene Faktoren Ende 2013 wurde vom Landkreis Osnabrück die klare Vorgabe
ausgesprochen, einen Haushaltskonsolidierungsprozess unverzüglich einzuleiten. Dies
hat dazu geführt, dass neben der Erarbeitung von Konsolidierungspotenzialen
auch eine haushaltswirtschaftliche Sperre ausgesprochen wurde.
Die
Konsolidierungspotenziale wurden gemeinsam mit den Gruppensprechern des
Samtgemeinderates sowie in den jeweiligen Klausurtagungen abgestimmt. Dieser
Abstimmungsprozess wurde von allen Beteiligten positiv begleitet. Dennoch
bestand Einigkeit, dass nicht alle Konsolidierungsmaßnahmen im Rahmen der
Haushaltsberatungen abgearbeitet werden können und dieser Prozess auch in den
kommenden Jahren eine Hauptaufgabe der politischen Gremien sein wird. Darüber
hinaus müssen z. T. weitere Prüfungen vorgenommen werden, um überhaupt eine
Entscheidung treffen zu können.
Ergebnis
des Abstimmungsprozesses ist die angehängte Konsolidierungsliste.
(Ahrend) |
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(Selter) |
Fachdienst I |
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Samtgemeindebürgermeister |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
1. Die in der Anlage beschriebenen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung werden beschlossen.
2. Der Konsolidierungsprozess wird fortgeführt, solange sich die Notwendigkeit aus der Erfüllung der Zielvereinbarung ergibt und die Altfehlbeträge nicht abgebaut sind.
Finanzielle Auswirkungen:
Im neuen Entwurf des Haushaltsplanes 2014 sind die mit den Gruppen abgestimmten Einsparungen bereits berücksichtigt. Die Einsparungen konnten z. T. nur geschätzt werden, hier wurde das Vorsichtsprinzip angewandt.
Darüber hinaus bestehen für das Jahr 2014 ff. weitere Prüfaufträge, die zu gegebener Zeit und nach Rücksprache in die politischen Gremien eingebracht werden. Die finanziellen Auswirkungen sind aufgrund des fehlenden Ergebnisses noch nicht abzusehen.
(Richter)
Fachbereich 3