Betreff
Maßnahmen der Haushaltskonsolidierung
Vorlage
FB 3/001/2014
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Mit dem Erhalt der Entschuldungshilfe in Höhe von insgesamt 5.000.000 EUR verpflichtete sich die Samtgemeinde Fürstenau nebst Mitgliedsgemeinden zum Abschluss einer Zielvereinbarung mit dem Land Niedersachsen und dem Landkreis Osnabrück. Die Zielvereinbarung wurde im Dezember 2012 unterzeichnet.

 

Im Wesentlichen enthält die Zielvereinbarung folgende Punkte:

 

„Die Entschuldungshilfe geht für die beteiligten Kommunen mit der Verpflichtung einher, den Haushaltsausgleich dauerhaft sicherzustellen und ggf. im Rahmen ihres verfassungsrechtlich garantierten Rechts auf kommunale Selbstverwaltung in eigener Verantwortung zusätzliche Konsolidierungsbeiträge zu leisten.

 

Die Samtgemeinde Fürstenau und ihre Mitgliedsgemeinden sehen sich in ihrer Haushaltswirtschaft in besonderer Weise dem Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verpflichtet und werden diese entsprechend gestalten. Sie wirken unter Zuhilfenahme aller notwendigen Maßnahmen darauf hin, dass die Haushalte nach eben diesen Grundsätzen aufgestellt und vollzogen werden.

 

Die Samtgemeinde verpflichtet sich, diese und sämtliche sich im Rahmen des Haushaltsvollzugs ergebenden sonstigen Verbesserungen grundsätzlich vollständig zum schnellstmöglichen Abbau des aufgelaufenen Defizits einzusetzen. Sie stellt die entsprechende Umsetzung in den Mitgliedsgemeinden sicher. Die Samtgemeinde verpflichtet sich, durch eine maßvolle Haushaltspolitik einen dauerhaften Haushaltsausgleich und die Wiedererlangung finanzieller Handlungsspielräume zu erreichen.“

 

Dies bedeutet, dass die Samtgemeinde – solange die Altfehlbeträge nicht abgebaut sind – alle Anstrengungen unternehmen muss, diese zu reduzieren. Auch wenn in der Zielvereinbarung kein Datum fixiert ist, so gilt dieser Abbau für den Finanzplanungszeitraum, also bis 2016.

 

Ein Abbau dieser sog. Altfehlbeträge erfolgt jedoch nur, wenn in der Ergebnisrechnung Überschüsse erwirtschaftet werden. Das heißt, dass ein Haushaltsausgleich nicht ausreichend ist.

 

Ebenso sind die Schulden (langfristige Verbindlichkeiten) der Samtgemeinde abzubauen. Eine Nettoneuverschuldung ist zwar seit Jahren ein Tabu, es wird aber eine deutliche Entschuldung und damit eine sehr maßvolle Investitionstätigkeit erwartet.

 

Mit dem Abbau der Altfehlbeträge und der Schulden ist die Zielvereinbarung jedoch nicht erfüllt, vielmehr wird erwartet, dass eine dauerhafte Leistungsfähigkeit ohne Unterstützung von Dritten erreicht wird.

 

Durch verschiedene Faktoren Ende 2013 wurde vom Landkreis Osnabrück die klare Vorgabe ausgesprochen, einen Haushaltskonsolidierungsprozess unverzüglich einzuleiten. Dies hat dazu geführt, dass neben der Erarbeitung von Konsolidierungspotenzialen auch eine haushaltswirtschaftliche Sperre ausgesprochen wurde.

 

Die Konsolidierungspotenziale wurden gemeinsam mit den Gruppensprechern des Samtgemeinderates sowie in den jeweiligen Klausurtagungen abgestimmt. Dieser Abstimmungsprozess wurde von allen Beteiligten positiv begleitet. Dennoch bestand Einigkeit, dass nicht alle Konsolidierungsmaßnahmen im Rahmen der Haushaltsberatungen abgearbeitet werden können und dieser Prozess auch in den kommenden Jahren eine Hauptaufgabe der politischen Gremien sein wird. Darüber hinaus müssen z. T. weitere Prüfungen vorgenommen werden, um überhaupt eine Entscheidung treffen zu können.

 

Ergebnis des Abstimmungsprozesses ist die angehängte Konsolidierungsliste.

 


(Ahrend)

 

(Selter)

Fachdienst I

 

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

1.    Die in der Anlage beschriebenen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung werden beschlossen.

 

2.    Der Konsolidierungsprozess wird fortgeführt, solange sich die Notwendigkeit aus der Erfüllung der Zielvereinbarung ergibt und die Altfehlbeträge nicht abgebaut sind.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Im neuen Entwurf des Haushaltsplanes 2014 sind die mit den Gruppen abgestimmten Einsparungen bereits berücksichtigt. Die Einsparungen konnten z. T. nur geschätzt werden, hier wurde das Vorsichtsprinzip angewandt.

 

Darüber hinaus bestehen für das Jahr 2014 ff. weitere Prüfaufträge, die zu gegebener Zeit und nach Rücksprache in die politischen Gremien eingebracht werden. Die finanziellen Auswirkungen sind aufgrund des fehlenden Ergebnisses noch nicht abzusehen.

 

 

 

(Richter)

Fachbereich 3