Die Eheleute Peters möchten auf dem in der Anlage gekennzeichneten Grundstück eine Garage für drei Fahrzeuge mit drei Toren errichten. Die geplante Bebauung liegen innerhalb des Bebauungsplans Nr. 5 „Dalumer Str.“, sie liegen jedoch außerhalb des festgelegten bebaubaren Bereichs. Vor diesem Hintergrund haben die Eheleute einen entsprechenden Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechend der Anlage gestellt.
Aus Sicht der Gemeinde Bippen spricht bauleitplanerisch nichts dagegen, wenn dem Befreiungsantrag stattgegeben würde.
(Tolsdorf) |
Bürgermeister |
Anlage
Beschlussvorschlag:
Dem Antrag auf Befreiung von den Feststetzungen des Bebauungsplanes Nr. 5 „Dalumer Str.“ für die in der Anlage beigefügten Bebauung wird zugestimmt.