Betreff
Dorfeneuerungsmaßnahme im Rahmen des zentralen Busbahnhofs - Parkplatz und Fußweg
Vorlage
BIP/003/2014
Art
Beschlussvorlage Bippen

Im Rahmen des Entwicklungsprozesses der Dorferneuerung ist die Gestaltung des zentralen Busbahnhofs erfolgt. Die Zuständigkeit für die Förderung des zentralen Busbahnhofs erfolgt auf der Grundlage der Mittel der Nds. Landesnahverkehrsgesellschaft. Neben den Planungen und dem Planungserfordernis für einen zentralen Busbahnhof ist im Rahmen der Dorferneuerung auch priorisiert entschieden worden, den Weg zwischen Schützenplatz und Bahnhofstr. entsprechend zu pflastern und zu gestalten. Dadurch ist innerörtlich eine sichere Fußgängerverkehrsführung zum Busbahnhof gegeben. Neben diesem Schwerpunkt wurde im Rahmen der Dorferneuerung auch ein Pkw-Parkplatz als Dorferneuerungsmaßnahme in erster Priorität beschlossen. Auch diese Maßnahme sollte im Rahmen der Dorferneuerung möglichst in Anlehnung an den Ausbau des zentralen Busbahnhofs erfolgen. Die entsprechenden Förderanträge zur Mitfinanzierung im Rahmen der Dorferneuerung sind beim LGLN gestellt. Auch hier sollte, sobald die Bewilligung durch das LGLN vorliegt, mit den beiden Baumaßnahmen begonnen werden, um so letztlich den Busparkplatz mit den zwei Einzelmaßnahmen als Gesamtpaket vergaberechtlich getrennt umzusetzen.

 

Eine Ausschreibung dieser beiden Projekte kann jedoch erst dann erfolgen, wenn auch die entsprechende Bewilligung im Rahmen der Dorferneuerung durch das LGLN erfolgt.


 

 

 

(Tolsdorf)

Bürgermeister

 


Beschlussvorschlag:

 

Nach Bewilligung der Maßnahmen „Fußweg zwischen Bahnhofstr. und Schützenplatz“ und dem „Parkplatz Kurze Str.“ im Rahmen der Dorferneuerung wird das Büro Seidel beauftragt, die entsprechenden Ausschreibungen vorzunehmen.