Betreff
Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes
Vorlage
FB 2/001/2014
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Das Stadtratsmitglied Heide-Marie Elisabeth Uebing ist am 25.12.2013 in Lingen (Ems) verstorben.

 

Gem. § 44 Abs. 1 i. V. m. § 38 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) geht der freiwerdende Sitz auf die nächste Ersatzperson, Herrn Dieter Adorf, über.

 

Nach § 60 NKomVG wird das neue Ratsmitglied vom Stadtdirektor förmlich verpflichtet.  


(Bojer)

(Wagener)

(Selter)

Fachbereich 2

Fachdienst II

Stadtdirektor

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 

 

 

(Ahrend)

Fachdienst I