Gemäß § 4 des
Niedersächsischen Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter werden die
Schiedspersonen auf fünf Jahre gewählt.
Die letzte Wahl der
Schiedspersonen fand am 26.03.2009 statt. Somit sind die Schiedspersonen bis
zum 26.03.2014 zu wählen.
Nach persönlicher
Rücksprache mit der bisherigen Schiedsperson Frau Elisabeth Hoevermann ist
diese bereit für eine weitere Amtszeit von fünf Jahren zu kandidieren. Frau
Hoevermann erklärte, dass dies ihre letzte Amtszeit werden würde.
Die Stellvertreter
Frau Petra Sievers-Over-Behrens und Johannes Wiebrock haben sich ebenfalls
bereit erklärt für eine weitere Amtszeit zur Verfügung zu stehen.
(Bojer) |
(Wagener) |
(Selter) |
Fachbereich 2 |
Fachdienst II |
Samtgemeindebürgermeister |
Beschlussvorschlag:
1. Frau Elisabeth Hoevermann, Brockwiesenweg 1, 49626 Bippen-Ohrtermersch, wird für die Dauer von weiteren fünf Jahren zur Schiedsperson für den Bereich der Samtgemeinde Fürstenau gewählt.
2. Frau Petra Sievers-Over-Behrens, Restruper Straße 2, 49626 Berge Hekese und Herr Johannes Wiebrock, Haverkampstraße 3, 49584 Fürstenau, werden für die Dauer von weiteren fünf Jahren zu Stellvertretern der Schiedsperson gewählt.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
(Ahrend)
Fachdienst I