Betreff
Integriertes Ländliches Entwicklungkonzept (ILEK)
Vorlage
FG 80/001/2006
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Ab dem Jahre 2007 wird die Europäische Union (EU) die Grundsätze der Förderung für den Zeitraum bis 2013 umstellen. Die neuen Förderungsgrundsätze verfolgen einen integralen Ansatz. Diese Zielsetzung hat bereits Eingang in die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE) des Landes Niedersachsen gefunden.

Neben den bekannten raumbezogenen Maßnahmen wie Dorferneuerung und Flurbereinigung, die in der ZILE-Richtlinie zusammengeführt werden, wird die Möglichkeit geschaffen, ein ländliches Entwicklungskonzept und ein Regionalmanagement zur Umsetzung des ländlichen Entwicklungskonzeptes zu fördern.

Das integrierte ländliche Entwicklungskonzept (ILEK) bildet die Basis für künftige Förderungen im investiven Bereich. Es dient dazu, Entwicklungsziele einer Region zu formulieren, Handlungsfelder zu beschreiben, sächliche und räumliche Schwerpunkte der künftigen Entwicklung festzuhalten und eine Strategie zur Zielerreichung abzufassen. Hierdurch soll vermieden werden, isolierte Einzelmaßnahmen ohne Blick für die gesamte räumliche Entwicklung zu fördern. Das ILEK soll eine gemeindeübergreifende Entwicklung bewirken. Die Samtgemeinden des nördlichen Osnabrücker Landes (Artland, Bersenbrück, Fürstenau und Neuenkirchen) mit einer Gesamteinwohnerzahl von ca. 78.000 Bürgerinnen und Bürgern, könnten eine den Zielen der Förderrichtlinie entsprechende Region sein. Ziel des Zusammenschlusses ist, die regionalen Strukturschwächen abzubauen und die Stärken in den Samtgemeinden zu fördern.

 

Inhaltlich sind bisher folgende Schwerpunktthemen für den Antrag zusammengetragen worden:

(1.)             Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements

(2.)             Sensibilisierung der Bevölkerung für aktuelle und künftige  Entwicklungsprobleme und Problemlösungen

(3.)             Unterstützung im Bereich Existenzgründung

(4.)             Verbesserung der Beschäftigungssituation von Migranten durch Bildung und Qualifizierung

(5.)             Verbreiterung der Erwerbsbasis landwirtschaftlicher Betriebe (Energiewirtschaft, Tourismus)

(6.)             Konfliktlösung bei Bodennutzung, insbesondere Bodenabbau

(7.)             Verbesserte Verteilung und Verfügbarkeit von Versorgungseinrichtungen im Planungsraum

(8.)             Anpassung der Entwicklungsstruktur an die demographische Entwicklung

(9.)             Identifikation und Umsetzung von Umnutzungsmöglichkeiten vorhandener Konversionsflächen

(10.)        Integration der Ergebnisse des offenen Tourismusforums Artland

 

Dies ist keine abschließende Aufzählung der Schwerpunktthemen. Vielmehr wird im Zuge der Erstellung des ILEK eine intensive Beteiligung einer Vielzahl von Interessengruppen bzw. Vereinen und Verbänden erfolgen. Auf diese Weise können Themen ergänzt oder bereits genannte Schwerpunktthemen wieder gestrichen werden.

 

Zur Umsetzung des Konzeptes sowie zur Information, Beratung und Aktivierung der Bevölkerung, der Erschließung regionaler Entwicklungspotentiale und zur Benennung geeigneter Projekte, ist ein Regionalmanagement erforderlich. Das Regionalmanagement wird ebenfalls durch die ZILE-Richtlinie gefördert.

 

Die für die Erstellung des integrierten ländlichen Entwicklungskonzeptes entstehenden Kosten, werden zu 75 %, bzw. maximal bis 50.000,00 € gefördert. Das Regionalmanagement kann über einen Zeitraum von 5 Jahren mit 70 % bzw. maximal 75.000,00 € jährlich gefördert werden. Maßnahmen zur Umsetzung des entwickelten Konzeptes können mit bis zu 50 % gefördert werden.

 

Die Erstellung des integrierten ländlichen Entwicklungskonzeptes erfolgt durch einen externen Dritten. Auch das Regionalmanagement wird professionell zu besetzen sein, um dieses Projekt möglichst erfolgreich zu gestalten.

 

Der vorgenannte Sachverhalt ist in jeder der vier Samtgemeinden in einer Informationsveranstaltung durch Frau Puls von der Meyer Consulting GmbH aus Oldenburg und Herrn Altenbernd vom Amt für Landentwicklung Osnabrück (GLL) vorgestellt und erläutert worden. Am 08.02.2006 hat unter Beteiligung aller vier Räte (Gemeinde Berge, Gemeinde Bippen, Stadt Fürstenau und Samtgemeinde Fürstenau) in der Samtgemeinde Fürstenau die Informationsveranstaltung stattfgefunden.

 

Das Ergebnis über die Punkteverteilung zu den zehn o. g. Schwerpunktthemen ist der Anlage zu entnehmen. Je Teilnehmer konnten drei Punkte vergeben werden.

 


(Meyer)

(Selter)

(Kamlage)

Fachgebiet 80

Fachdienst I

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlagen

 

Auswertung über die Punkteverteilung zu den Schwerpunktthemen


Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Samtgemeinde Fürstenau bewirbt sich gemeinsam mit den Samtgemeinden Artland, Bersenbrück und Neuenkirchen um die Gewährung einer Zuwendung zum integrierten ländlichen Entwicklungskonzept.

 

2.      Die nicht durch Fördermittel gedeckten Kosten zur Erstellung des integrierten ländlichen Entwicklungskonzeptes werden von der Samtgemeinde Fürstenau anteilig getragen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Bei der Haushaltsstelle 1.6100.570000 (Planungskosten) stehen für die nicht gedeckten Kosten zur Erstellung des integrierten ländlichen Entwicklungskonzeptes Mittel zur Verfügung.

 

 

(Weymann)

Fachdienst II