Betreff
45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau
Vorlage
FB 5/052/2013
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Der Rat der Samtgemeinde Fürstenau hat in seiner Sitzung am 26.09.2013 folgenden Beschluss gefasst:

 

  1. Gegen die Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2004 (RROP) für den Landkreis Osnabrück – Teilbereich Energie 2013, Stand: erneute Beteiligung zum 2. Entwurf, werden keine Anregungen und Bedenken erhoben.
  2. Für die im Entwurf dargestellten Gebiete, die für die Festlegung als Vorranggebiete für Windenergienutzung geeignet erscheinen, ist eine 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau aufzustellen.
  3. Auf der Grundlage des Vorentwurfs sind die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die vorgezogene Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB zeitgleich durchzuführen.
  4. Hinsichtlich der Refinanzierung der Planungskosten ist ein städtebaulicher Vertrag mit den zukünftigen Windparkbetreibern abzuschließen.

 

 

Hinsichtlich der Aufstellung der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes ist der Beschluss zu konkretisieren. Der Beschluss ist mit dem erklärten Ziel zu fassen, Windkonzentrationszonen mit der Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB darzustellen.

 


(Kolosser)

 

(Selter)

Fachdienst III

 

Samtgemeindebürgermeister

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Für die in der Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogrammes 2004 für den Landkreis Osnabrück – Teilbereich Energie 2013 dargestellten Gebiete, die für die Festlegung als Vorranggebiete für Windenergienutzung geeignet erscheinen, ist eine 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau aufzustellen mit dem Ziel, Windkonzentrationszonen mit der Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB darzustellen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Im doppischen Produkthaushalt 2013 der Samtgemeinde Fürstenau stehen unter dem Produkt 511.10 Gemeindeentwicklung für die Aufstellung der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes keine ausreichenden Haushaltsmittel zur Verfügung. Auf der Grundlage des vorliegenden Honorarangebotes sind die erforderlichen Kosten zunächst in den Haushalt 2014 einzuplanen. Die Kosten sollen von den jeweiligen Vorhabenträgern anteilig übernommen werden.

 

 

 

(Ahrend)

Fachdienst I