Betreff
Jahresabschluss 2004 des Eigenbetriebes der Samtgemeinde Fürstenau
Vorlage
FB 3/019/2006
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Der Samtgemeinderat hat in seiner Sitzung am 30. Juni 2005 den Jahresabschlussbeschluss 2004  einstimmig (25 Ja-Stimmen) gefasst. Versehentlich ist unterblieben die damit zusammenhängende Entscheidung über die Entlastung des Werkleiters für das Wirtschaftsjahr 2004.

Hintergrund dieses Versehens ist die seinerzeitige ergänzende Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2003 hinsichtlich der mit dem Landkreis Osnabrück abgestimmten Änderung zur Abteilung „Bestattungswesen“. Da die Entlastung des Werkleiters bereits am 29. Juni 2004 (SGR Nr. 2/2004 S. 12) erfolgte, wurden lediglich die Abschlussergebnisse 2003 geändert. Verwaltungsseitig wurde aber auf der Grundlage der vorhergehenden Beschlussempfehlung für das Wirtschaftsjahr 2003 auch der Jahresabschlussbeschluss 2004 erstellt.

Im Rahmen der Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2004 ist das Fehlen der Entlastung des Werkleiters bemerkt worden. Der vollständige Beschluss ist jedoch für die Veröffentlichung erforderlich.

 


(Weymann)

 

(Selter)

Fachdienst II

 

Samtgemeindebürgermeister

In Vertretung

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Dem Werkleiter wird für das Wirtschaftsjahr 2004 Entlastung erteilt.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

keine

 

(Weymann)

Fachdienst II