Betreff
Fracking im Gebiet der Samtgemeinde Fürstenau
Vorlage
FG 60/023/2013
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Mit Schreiben vom 04.10.2013 legt die Interessengemeinschaft Fracking-freies Artland e. V., Quakenbrück, eine Eingabe gem. § 34 Nds. Kommunalverfassungsgesetz vor und bittet um Beratung der Anregung im Rahmen der nächsten Ratssitzung.  

 

Die Samtgemeinde Fürstenau liegt im Aufsuchungsfeld „Bramsche Erweiterung“, das den Landkreis Osnabrück, Stadt Osnabrück sowie Teile der Landkreise Vechta und Emsland umfasst und für das eine Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen bis zum 14.03.2014 vorliegt. Es ist damit zu rechnen, dass die Erlaubnisinhaberin Exxon Mobil GmbH eine Verlängerung der Erlaubnis beantragen wird.

 

Da die Behördenbeteiligung in Niedersachsen unzureichend geregelt ist, beantragt die Interessengemeinschaft per Beschluss darauf hinzuwirken, dass die Samtgemeinde bei einer Verlängerung der Erlaubnis gehört wird.

 

Das Schreiben ist als Anlage beigefügt.


(Kolosser)

 

(Selter)

Fachdienst III

 

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Samtgemeinde Fürstenau tritt an das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, Stilleweg 2, 30655 Hannover sowie an deren vorgesetzte Dienstbehörde, den Niedersächsischen Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Herrn Olaf Lies, Friedrichswall 1, 30159 Hannover heran und weist darauf hin, dass

 

1.     die Rechtswirksamkeit des bisherigen Vorgehens bei der Erlaubniserteilung ohne Berücksichtigung der Kommunen nach derzeitigem Kenntnisstand zumindest fraglich ist und dass

2.     die Kommune für den Fall eines Antrags auf Verlängerung oder Neuerteilung einer Erlaubnis den Anspruch geltend macht, beteiligt und gehört zu werden, um gegebenenfalls auf entgegenstehende öffentliche Interessen in ihrem Hoheitsgebiet hinweisen zu können.


Finanzielle Auswirkungen:

 

-  keine  -

 

 

 

(Ahrend)

Fachdienst I