Betreff
Elternbeiträge für die Kindertagesstätten in der Samtgemeinde Fürstenau
Vorlage
FB 4/004/2013
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Im Zuge der Übertragung der Aufgabe „Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen“ von den Mitgliedsgemeinden auf die Samtgemeinde wurden die Elternbeiträge für Kindertagesstätten in der Samtgemeinde Fürstenau vereinheitlicht und durch Beschluss des Samtgemeinderates vom 09.12.2010 mit einer jährlichen Progression wie folgt festgesetzt:

 

 

Kindergarten

Krippe

 

Regelbetreuung

4 Std. tägl.

Regelbetreuung

5 Std. tägl.

Regelbetreuung

8 Std. tägl.

Regelbetreuung

4 Std. tägl.

Regelbetreuung

5 Std. tägl.

ab 01.08.2011

85,00 €

105,00 €

165,00 €

105,00 €

125,00 €

ab 01.08.2012

90,00 €

110,00 €

170,00 €

110,00 €

130,00 €

ab 01.08.2013

95,00 €

115,00 €

175,00 €

115,00 €

135,00 €

 

Für das zweite zahlungspflichtige Kind erfolgt ein Abschlag in Höhe von 20,00 €, für das dritte und jedes weiter in Höhe von 45,00 €. Der Zuschlag für Sonderöffnungszeiten beträgt 10,00 € je angefangene halbe Stunde.

 

Da bereits ab November 2013 die Anmeldung für das Kindergartenjahr 2014/2015 erfolgen, sollte schon jetzt festgelegt werden, ob die Kindertagesstättenbeiträge ab 01.08.2014 verändert werden sollen.

 

Derzeit gibt es in der Samtgemeinde Fürstenau 234 Kindergarten- und 45 Krippenplätze. Die jährlichen Erträge aus Elternbeiträgen betragen rd. 300.000 €, wobei das der Schulpflicht vorausgehende Kindergartenjahr nach § 21 KiTaG beitragsfrei ist. Hierfür erfolgt eine pauschale Erstattung je Kind durch das Land. Bei einer weiteren linearen Steigerung der Elternbeiträge um 5,00 € würden die jährlichen Mehreinnahmen rd. 12.000 € betragen.

 

Aus der grundsätzlichen Erwägung, dass gerade die frühkindliche Bildung prägend für den Lebensweg ist, ist der Besuch einer Kindertagesstätte spätestens ab dem dritten Lebensjahr bildungspolitisch unbedingt wünschenswert. Aufgrund der noch im September im Kreistag geführten Diskussion über die Höhe und Vereinheitlichung der Elternbeiträge ist davon auszugehen, dass eine Erhöhung trotz des erheblichen kommunalen Defizits im Bereich „Tageseinrichtungen für Kinder“ bei den Eltern zumindest derzeit als falsches Signal verstanden würde. Es hat daher eine Abwägung zwischen den fiskalischen Interessen und der bildungspolitische Aussage zu erfolgen. Um die positive Arbeit in den Kindertagestätten nicht durch die öffentliche Diskussion über die Elternbeiträge zu schmälern, wird vorgeschlagen die Elternbeiträge zum Kindergartenjahr 2014/2015 stabil zu halten.

 

Nach der im August vom Landkreis durchgeführten Erhebung ergeben sich im Landkreis Osnabrück derzeit folgende Elternbeiträge:

 

 

 

 

Kindergarten

Krippe

Regelbetreuung

4 Std. tägl.

Regelbetreuung

5 Std. tägl.

Regelbetreuung

8 Std. tägl.

Regelbetreuung

4 Std. tägl.

Regelbetreuung

5 Std. tägl.

Bad Essen

55,00-269,50

 

121,00-511,00

120,00-160,00

240,00-320,00

Bad Iburg

63,00-105,00

78,75-131,25

146,00-210,00

73,00-120,00

156,00-225,00

Bad Laer

88,00-126,00

88,00-126,00

88,00-126,00

200,00

200,00

Bad Rothenfelde

 

110,00

155,00

125,00

170,00

Belm

80,00

100,00

160,00

100,00

200,00

Bissendorf

60,00-176,00

75,00-220,00

120,00-352,00

60,00-176,00

75,00-220,00

Bohmte

89,00-136,00

106,00-163,00

160,00-246,00

133,00-204,00

160,00-245,00

Bramsche

90,00

112,00

178,00

118,00

148,00

Dissen

80,00-100,00

90,00-110,00

120,00-140,00

100,00-130,00

110,00-140,00

Georgsmarienhütte

85,00

106,25

170,00

85,00

106,25

Glandorf

92,50

 

 

 

141,00

Hagen

90,00

110,00

195,00

150,00

187,50

Hasbergen

64,00-112,00

80,00-140,00

128,00-224,00

64,00-112,00

80,00-140,00

Hilter

73,74-101,85

92,84-120,95

150,14-178,25

116,14-144,25

126,74-154,85

Melle

100,00

120,00

180,00

140,00

175,00

Ostercappeln

91,00-192,00

115,00-240,00

187,00-384,00

120,00-249,00

148,00-312,00

Wallenhorst

94,00

117,50

188,00

94,00

117,50

SG Artland

85,00-174,00

 

170,00-348,00

 

110,00-220,00

SG Bersenbrück

94,00

105,00

168,00

94,00

105,00

SG Fürstenau

95,00

115,00

175,00

115,00

135,00

SG Neuenkirchen

98,00

 

 

125,00

 

 

Im landkreisweiten Vergleich liegen die Elternbeiträge in der Samtgemeinde Fürstenau also im mittleren Bereich.

 


 

 

(Wagener)

 

(Selter)

Fachdienst II

 

Samtgemeindebürgermeister

 


Beschlussvorschlag:

 

Die monatlichen Elternbeiträge für den Besuch der Kindertagesstätten in der Samtgemeinde Fürstenau werden zum Kindergartenjahr 2014/2015 nicht verändert.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Eine weitere lineare Erhöhung der Elternbeiträge um monatlich 5 € würde zu jährlichen Mehreinnahmen in Höhe von rd. 12.000 € führen. Im Falle der Beitragsstabilität werden keine zusätzlichen Einnahmen generiert.

 

 

 

(Ahrend)

Fachdienst I