Betreff
Benennung eines Mitgliedes für den Beirat der Kath. Kirchengemeinde St. Nikolaus Ankum
Vorlage
FG 10/009/2013
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Die Kath. Kirchengemeinde St. Nikolaus, Ankum, ist Gesellschafterin der Niels-Stensen-Kliniken (Marienhospital Ankum-Bersenbrück GmbH). Sie hat mit Schreiben vom 07.09.2013 mitgeteilt, dass beim Übergang des Marienhospitals in den Verbund der Niels-Stensen-Kliniken zum 01.01.2010 von den ehemaligen Aufsichtsratsmitgliedern beschlossen worden sei, zur Beratung und Unterstützung des Gesellschafters „Kath. Kirchengemeinde St. Nikolaus Ankum“ und des Krankenhauses in der Region einen Beirat mit Persönlichkeiten des öffentliches Lebens vor Ort zu bilden. Die Beiratsmitglieder sollen aus unterschiedlichen gesellschaftlichen, kirchlichen und gemeindlichen Bereichen stammen. Sie werden von den Mitgliedern des Kirchenvorstandes der vorgenannten Kirchengemeinde vorgeschlagen und berufen.

 

Für eine gute Vernetzung in die Region des Einzugsgebietes des Ankumer Krankenhauses sei es der Kirchengemeinde ein Anliegen, dass die Samtgemeinde Fürstenau im genannten Beirat vertreten ist. Falls der Samtgemeindebürgermeister nicht selbst diese Aufgabe wahrnehmen könne, wird um Prüfung der Frage gebeten, welche geeignete Person aus dem Rat der Samtgemeinde Fürstenau in dieses Gremium berufen werden soll.

 

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass eine Entscheidung darüber herbeizuführen ist, ob der Samtgemeindebürgermeister oder ein Ratsmitglied berufen werden soll. Da nur ein Vertreter zu bestellen ist, geschieht dies gemäß § 66 NkomVG durch Abstimmung.

 


(Heyer)    

(Ahrend)    

(Selter)

Fachbereich 1

Fachdienst I

Samtgemeindebürgermeister

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Keiner

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 

 

(Ahrend)

Fachdienst I