Betreff
Doppischer Produkthaushalt 2014 - Produkt 126.10 - Brandschutz
Vorlage
FB 2/020/2013
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Ergebnishaushalt:

 

Die Aufwendungen im Ergebnishaushalt für Sach- und Dienstleistungen beim Produkt 126.10 Brandschutz stellen sich wie folgt dar:

                                                                                                              

                                                            Aufwendungen            Erträge                       

Ansätze 2013                                      386.000 €                    62.700 €

Ansätze 2014                                      360.100 €                    62.400 €

                                                                                                              

Differenz                                             - 25.900 €                    - 300 €

 

Unterhaltung von Gebäuden - Feuerwehrhäuser

Es sind keine größeren Instandhaltungsarbeiten geplant. Die Arbeiten an den Feuerwehrhäusern beschränken sich auf das notwendige Maß.

 

Sachkonten 425101 bis 425103 – Fahrzeuge

Aufgrund der allgemeinen Preissteigerungen werden erhöhte Aufwendungen bei den Fahrzeugkosten, insbesondere bei den Kraftstoffkosten, erwartet. Ebenso sind altersbedingt bei einigen Fahrzeugen höhere Instandhaltungskosten zu erwarten.

 

Finanzhaushalt:

 

Im Finanzhaushalt sind die Investitionen, die im Haushalt 2013 verabschiedet wurden weitestgehend übernommen worden. Auch hier erfolgt eine Kategorisierung der Investitionen:

 

Kategorie I = sachlich und zeitlich nicht aufschiebbar /gesetzliche Pflichtaufgabe

Kategorie II = sachlich erforderlich, aber zeitliche Verschiebung möglich

Kategorie III = nicht unmittelbar erforderlich.

 

ISG 126-09 FFW Allgemein – Feuerwehrfahrzeug

Es wird auf die Vorlage FB 2/015/2013 verwiesen. Sollte dieser gefolgt werden, ist eine Finanzierung, wie in der Übersicht dargestellt möglich.

 

I16-126-03 FFW - Digitalfunksprechgeräte

Die Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 25.200 € wurde zur Bestellung der Sprechgeräte in Anspruch genommen. Bei den Haushaltsplanungen wurde davon ausgegangen, dass ein Großteil der Geräte in Eigenleistung eingebaut werden könne. Dies ist nach Rücksprache nun nicht mehr der Fall, da insbesondere bei den neueren Fahrzeugen der Feuerwehren eine komplizierte Elektronik vorhanden ist und Gewährleistungsansprüche entfallen würden. Dementsprechend sind für das Haushaltsjahr 2016 zusätzlich 34.800 € für den Einbau und weiteres Zubehör einzuplanen.

Eine weitere Verschiebung dieser Beschaffungen ist nicht mehr möglich, da im Jahr 2016 alle Feuerwehren auf Digitalfunk umgerüstet sein müssen

Für das Jahr 2017 sind für Nacharbeiten und etwaige Beschaffungen im Rahmen der Umstellung auf den Digitalfunk 5.000 € einzuplanen.

 

ISG-126-02 - FFW Fürstenau

Die bislang eingeplanten Mittel in Höhe von 3.500 € für einen Kofferanhänger werden aller Wahrscheinlichkeit nach nicht ausreichen. Dementsprechend ist der Ansatz auf 5.500 € zu erhöhen.

Die Beschaffung von Hebekissen kann entfallen, da diese in der Normbeladung des neuen HLF 20 (Beschaffung 2016) enthalten sind.

 

ISG-126-05 FFW Grafeld

Die Feuerwehr Grafeld stellte den Antrag, dass die Beschaffung der Tragkraftspritze mit der eines Stromerzeugers getauscht werde, da die Tragkraftspritze aufgrund des Alters kaum noch Einsatzfähig ist.

 

Auf der ausgebrannten Gaststätte Wencker war eine Sirenenanlage montiert. Diese ist seit dem Brand nicht mehr in Betrieb. Der Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Grafeld hat darauf hingewiesen, dass zu Alarmierungszwecken eine neue Sirenenanlage montiert werden sollte. Hierfür ist die Grundschule in Grafeld vorgesehen.

Zudem sind Sirenen auch für den Katastrophenfall als Alarmierungselement vorgesehen. Die Kosten für Beschaffung und Einbau belaufen sich auf ca. 4.000 €.

 

ISG126-08

Die Feuerwehr Vechtel hat einen Antrag auf Ausstattung des Feuerwehrfahrzeuges mit einem Lichtmast gestellt. Dieser ist zur Ausleuchtung von Unfallstellen und Brandorten sinnvoll. Die Kosten würden sich auf 3.000 € belaufen.

 

Übersicht:

 

Investition

FF

2014

2015

2016

2017

Kat.

2013

Schutzjacken / Schutzhosen

alle

9.000 €

 

 

I

2013

Handfunksprech-geräte

alle

5.000 €

 

 

 

I

Änd.

Anhänger

Fürstenau

5.500 €

(+ 2.000 €)

 

 

 

II

2013

Rettungsgerät

Berge

 

18.000 €

 

I

2013

Tauchpumpe

Fürstenau

 

2.000 €

 

I

Änd.

Tragkraftspritze

Grafeld

15.000 €

(Tausch)

 

 

I

Änd.

Stromerzeuger

Grafeld

 

5.000 €

(Tausch)

 

 

II

Neu

Lichtmast

Vechtel

3.000 €

 

 

 

III

Änd.

HLF 20

Fürstenau

140.000 €

140.000 €

100.000 €

 

I

Änd.

ELW

Fürstenau

 

 

40.000 €

60.000 €

I

Neu

LF 20

Fürstenau

 

 

 

80.000 €

I

Änd.

Digitalfunk

alle

 

 

60.000 €

(+ 34.800 €)

5.000 €

(+ 5.000 €)

I

2013

Verpflichtungserm. Wärmebildkamera

Fürstenau

8.000 €

 

 

 

I

Neu

Ersatz für Sirenenanlage

Grafeld

4.000 €

 

 

 

I

 

Legende: 2013 = wie im Haushalt 2013 beschlossen, Änd. = Änderung gegenüber dem Beschluss des Haushalts 2013, Neu = Neuer Antrag

 

 


(Bojer)

(Wagener)

(Selter)

Fachbereich 2

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Dem Ergebnis- und Finanzhaushalt wird zugestimmt. Die Mittel sind im Entwurf des doppischen Ergebnis- und Finanzhaushaltes 2014 zum Produkt 126.10 – Brandschutz der Samtgemeinde Fürstenau einzuplanen, sofern es die Gesamtfinanzsituation zulässt und eine Nettoneuverschuldung vermieden wird.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Ansätze sind im Entwurf des doppischen Ergebnis- und Finanzhaushalts 2014 der Samtgemeinde Fürstenau unter dem Produkt 126.10 – Brandschutz einzuplanen. Die Höhe der Ansätze ist abhängig von der Beschlussfassung. Die finanzielle Gesamtsituation ist zu berücksichtigen und eine Nettoneuverschuldung zu vermeiden. Vor dem Hintergrund der Entschuldungshilfe und der in diesem Zusammenhang abgeschlossenen Zielvereinbarung besteht die Verpflichtung, sich auf die wesentlichen und unausweichlichen Investitionen und Aufwendungen zu konzentrieren. Anschaffungen, die über die Mindestausrüstung der Feuerwehrverordnung hinausgehen, müssen unbedingt vermieden werden.

 

 

 

 

(Ahrend)

Fachdienst I