Betreff
Doppischer Produkthaushalt 2014 - Produkt 122.11 Ordnungsaufgaben
Vorlage
FB 2/019/2013
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Die Ansätze im Ergebnishaushalt des Produkts 122.11 – Ordnungsaufgaben sind im Wesentlichen nicht verändert.

 

Die Ansätze stellen sich in den vergangenen Jahren wie folgt dar:

 

                                                            Aufwendungen            Erträge           

Ansatz 2013                                        119.400 €                    20.600

Ansatz 2014                                        116.600 €                    23.500 €

 

Differenz                                             - 2.800 €                      + 2.900 €


Im Ergebnishaushalt sind folgende Änderungen notwendig:

 

Sachkonto: 348800 - Erstattungen von übrigen Bereichen

Erhöhung des Ansatzes um 1.000 € auf 6.500 € in den Haushaltsjahren 2014-2016

 

Grund: Mehrerträge durch Unterbringung von Obdachlosen und Asylbewerbern und Erstattung der Kosten durch den Landkreis. Ebenso ist die Ermittlung von Bestattungspflichtigen nach dem Niedersächsischen Bestattungsgesetz durch die Vernetzung der Behörden einfacher geworden.

 

Sachkonto: 356100 – Bußgelder

Erhöhung des Ansatzes um 1.900 € auf 2.000 € in den Haushaltsjahren 2014-2016

 

Grund: Mehrerträge durch die Überwachung des ruhenden Verkehrs in der Innenstadt

 

Sachkonto: 427112 – Obdachlosenunterbringung

Erhöhung des Ansatzes um jeweils 900 € in den Haushaltsjahren 2014-2016

 

Grund: Unter dieses Sachkonto werden ebenfalls Kosten für die Unterbringung von Asylbewerbern gefasst. Es ist absehbar, dass die Samtgemeinde Fürstenau in den kommenden Jahren weitere Asylbewerber im Rahmen des Verteilungsverfahrens auf die Kommunen aufnehmen muss. Um dementsprechend im Vorfeld Wohnraum anmieten zu können und gegebenenfalls zeitnah reagieren zu können, ist hier mit erhöhten Aufwendungen zu rechnen.

 

 

Im Finanzhaushalt werden die geplanten Investitionen in drei Kategorien unterteilt:

 

Kategorie I = sachlich und zeitlich nicht aufschiebbar /gesetzliche Pflichtaufgabe

Kategorie II = sachlich erforderlich, aber zeitliche Verschiebung möglich

Kategorie III = nicht unmittelbar erforderlich.

 

Hinsichtlich des Investitionsvorhabens im Jahr 2014 wird auf die Vorlage FB 2/012/2013 verwiesen. Die Anschaffung eines Geschwindigkeitsmessgeräts wäre wünschenswert, ist allerdings nicht unmittelbar erforderlich.

Demnach ergibt sich folgende Aufstellung:

 

Investition

2014

2015

2016

Kat.

Software OWiG

5.400 €

 

I

Geschwindigkeitsmessgerät

3.500 €

 

III

 

 

 

 

 

 

 


(Bojer)

(Wagener)

(Selter)

Fachbereich 2

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Den Änderungen im Ergebnishaushalt wird zugestimmt. Die Mittel sind im Entwurf des doppischen Ergebnis- und Finanzhaushaltes 2014 zum Produkt 122.11 – Ordnungsaufgaben der Samtgemeinde Fürstenau einzuplanen, sofern es die Gesamtfinanzsituation zulässt und eine Nettoneuverschuldung vermieden wird.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Ansätze sind im Entwurf des doppischen Ergebnishaushalts 2014 der Samtgemeinde Fürstenau unter dem Produkt 122.11 – Ordnungsaufgaben einzuplanen. Die Höhe der Ansätze ist abhängig von der Beschlussfassung. Die finanzielle Gesamtsituation ist zu berücksichtigen und eine Nettoneuverschuldung zu vermeiden. Vor dem Hintergrund der Entschuldungshilfe und der in diesem Zusammenhang abgeschlossenen Zielvereinbarung besteht die Verpflichtung, sich auf die wesentlichen und unausweichlichen Investitionen und Aufwendungen zu konzentrieren.

 

 

 

 

(Ahrend)

Fachdienst I