Betreff
45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau
Vorlage
FB 5/039/2013
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Der Rat der Samtgemeinde Fürstenau hat in seiner Sitzung am 26.09.2013 beschlossen, für die im Rahmen der Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2004 für den Landkreis Osnabrück - Teilbereich Energie 2013 - dargestellten Gebiete, die für die Festlegung als Vorranggebiete für Windenergienutzung geeignet erscheinen, eine 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau aufzustellen.

 

Die IPW, Ingenieurplanung GmbH & Co. KG, Wallenhorst, wurde mit der Aufstellung der 45. Änderung beauftragt.

 

Der Vorentwurf wird in der obigen Sitzung vorgestellt und umfassend erläutert. Auf der Grundlage des Vorentwurfs werden die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die vorgezogene Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB zeitgleich durchgeführt.

 

 


(Kolosser)

 

(Selter)

Fachdienst III

 

Samtgemeindebürgermeister

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Dem Vorentwurf zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau wird zugestimmt.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Im doppischen Produkthaushalt 2013 der Samtgemeinde Fürstenau stehen unter dem Produkt 511.10 Gemeindeentwicklung für die Aufstellung der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes keine ausreichenden Haushaltsmittel zur Verfügung. Auf der Grundlage des vorliegenden Honorarangebotes sind die erforderlichen Kosten in den Haushalt 2014 einzuplanen.

 

 

(Ahrend)

Fachdienst I