Die Aufstellung eines Nachtragshaushaltsplanes ist erforderlich, da Gastschulgelder für die Jahre 2003 – 2012 an die Samtgemeinden Artland, Bersenbrück und Neuenkirchen sowie an die Stadt Bramsche zu erstatten sind. Der Rückzahlungsanspruch beläuft sich auf insgesamt 355.534,51 €.
Damit einher geht auch die zukünftige Reduzierung der Erträge im Bereich des Gastschulgeldes. Für das Jahr 2013 vermindern sich die Erträge gegenüber dem Haushaltsansatz um rd. 91.700,00 € von 201.600,00 € auf rd. 109.917,00 €.
Durch den I. Nachtragshaushaltsplan ergibt sich beim ordentlichen Ergebnis gegenüber dem geplanten Überschuss in Höhe von 2.600,00 € nunmehr ein Fehlbedarf in Höhe von 444.700,00 €. Insgesamt vermindert sich der Überschuss im Ergebnishaushalt um 447.300,00 € von 2.606.600,00 € auf 2.159.300,00 €. Darin enthalten ist jedoch die Entschuldungshilfe in Höhe von 2.604.000,00 €.
In der Finanzplanung 2014 bis 2016 wurden neben dem verminderten Gastschulgeld (jährlich -82.900,00 €) auch die auf die Samtgemeinde Fürstenau entfallenden Kosten für den Turnhallenbau Berge berücksichtigt. Dadurch verringern sich auch hier die Überschüsse, und zwar:
2014 - von 216.300,00 € um 121.700,00 € auf 94.600,00 €
2015 - von 479.700,00 € um 130.200,00 € auf 349.500,00 €
2016 - von 762.500,00 € um 130.100,00 € auf 632.400,00 €
Da sich durch die vorgenommenen Änderungen der Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit vermindert, sind die Kreditaufnahmen zur Finanzierung der Investitionen 2015 um 8.100,00 € und 2016 um 130.100,00 € zu erhöhen. Die Entschuldung vermindert sich dadurch um insgesamt 138.200,00 €.
(Richter) |
(Ahrend) |
(Selter) |
Fachbereich 3 |
Fachdienst I |
Samtgemeindebürgermeister |
Anlage
Beschlussvorschlag:
a) Die I. Nachtragshaushaltssatzung der Samtgemeinde Fürstenau für das Haushaltsjahr 2013 mit dem ihr zugrunde liegenden I. Nachtragshaushaltsplan, die
in § 1
1. im
Ergebnishaushalt
1.1 die ordentlichen Erträge um 447.300 €
von 13.952.000 €
auf 13.504.700 €
vermindert,
1.2 die ordentlichen Aufwendungen um 2.600 €
von 13.952.000 €
auf 13.949.400 €
vermindert,
1.3 die außerordentlichen Erträge und Aufwendungen mit je 5.000.000 €
nicht ändert,
1.4 das Jahresergebnis um 447.300 €
von 2.606.600 €
auf 2.159.300 €
vermindert,
2. im Finanzhaushalt
2.1 die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit um 447.300 €
von 18.261.800 €
auf 17.814.500 €
vermindert,
2.2 die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit 15.338.000 €
nicht ändert,
2.3 die Einzahlungen für Investitionstätigkeit mit 77.800 €
nicht ändert,
2.4 die Auszahlungen für Investitionstätigkeit mit 704.900 €
nicht ändert,
2.5 die Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit mit 627.100 €
nicht ändert,
2.6 die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit mit 687.200 €
nicht ändert,
2.7 den Finanzierungsmittelbestand um 447.300 €
von 2.236.600 €
auf 1.789.300 €
vermindert,
Nachrichtlich:
- den Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushalts um 447.300 €
von 18.966.700 €
auf 18.519.400 €
vermindert,
- den Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushalts mit 16.730.100 €
nicht ändert,
in
§ 2
die Höhe der bisher vorgesehenen Kreditaufnahmen nicht ändert,
in
§ 3
den bisherigen Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen nicht ändert,
in
§ 4
den bisherigen Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite beansprucht werden dürfen, nicht verändert,
in
§ 5
den Hebesatz der Samtgemeindeumlage nicht ändert,
wird genehmigt und als Satzung beschlossen.
b) Das Investitionsprogramm der Samtgemeinde Fürstenau für die Haushaltsjahre 2012 – 2016 wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Minderung des Überschusses im Ergebnishaushalt verringert sich der Abbau der Altfehlbeträge (3.579.073 € zum 01.01.2013).
(Ahrend)
Fachdienst I