Betreff
Bestimmung des Wahltages für die Direktwahl und einer möglichen Stichwahl der Samtgemeindebürgermeisterin oder des Samtgemeindebürgermeisters der Samtgemeinde Fürstenau
Vorlage
FG 32/001/2013
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Die Amtszeit von Samtgemeindebürgermeister Peter Selter endet am 31.10.2014.

 

Die Wahl einer Samtgemeindebürgermeisterin/eines Samtgemeindebürgermeister findet gemäß § 80 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) innerhalb von sechs Monaten vor dem Ablauf der Amtszeit des bisherigen Samtgemeindebürgermeisters statt.

 

Die Vertretung bestimmt gemäß § 45 b Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) den Wahltag. Die Wahl hat gemäß Abs. 1 an einem Sonntag in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr stattzufinden.

 

Durch Bekanntmachung vom 19.09.2013 hat die Bundesregierung den 25.05.2014 als Wahltag für die Europawahl bestimmt.

 

Eine Zusammenlegung der Wahl der Samtgemeindebürgermeisterin/des Samtgemeindebürgermeisters mit der Europawahl ist auf Grund von Synergieeffekten, z.B. Kostensenkung, Optimierung der organisatorischen Abläufe und einer eventuellen Steigerung der Wahlbeteilung zu empfehlen.

 

Ist eine Stichwahl durchzuführen, so findet diese Wahl gemäß § 45 Abs. 3 NKWG am zweiten Sonntag nach der Wahl statt. Wenn besondere Umstände es erfordern, kann die Vertretung gemäß Satz 2 einen anderen Sonntag als Wahltag bestimmen.

 

Die niedersächsische Landeswahlleiterin teilt dazu auf Nachfrage mit, dass eine Verschiebung auf Grund des Pfingstsonntags denkbar ist. Auch der Europawahltermin wurde vom rechnerisch vorgegebenen 05.-08.06.2014 auf den 22.-25.05.2014 vorgezogen. Grund dafür war das Zusammenfallen des eigentlichen Termins mit dem Pfingstwochenende. Laut der Landeswahlleitung sei schon allein diese Tatsache ein Beleg dafür, dass eine Verschiebung der Stichwahl auf Grund des gesetzlichen Feiertags ebenfalls angezeigt sei. Die grundsätzliche Entscheidung liegt bei der jeweiligen Vertretung.

 

Sofern der Rat der Samtgemeinde Fürstenau dem Terminvorschlag folgt, gilt folgende Terminkette:

 

Der Tag der Wahl ist spätestens am 120. Tag vor der Wahl (25.01.2014) öffentlich bekannt zu machen.

 

Die Wahlvorschläge sind möglichst frühzeitig, spätestens gemäß § 21 Abs. 2 NKWG am 48. Tag vor der Wahl (07.04.2014) um 18.00 Uhr bei der Wahlleitung der Samtgemeinde Fürstenau einzureichen.

 

Der Wahlausschuss der Samtgemeinde Fürstenau wurde für die Legislaturperiode 2011 bis 2016 berufen. Der Wahlausschuss beschließt über die Zulassung der Wahlvorschläge spätestens am 39. Tag vor der Wahl (16.04.2014).

 

Die Wahlbekanntmachung ist spätestens am 6. Tag vor der Wahl (19.05.2014) zu veröffentlichen.


(Stünkel)

(Wagener)

(Ahrend)

Fachbereich 2

Fachdienst II

Allgemeine Vertreterin des Samtgemeindebürgermeisters

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Wahl der Samtgemeindebürgermeisterin/des Samtgemeindebürgermeisters in der Samtgemeinde Fürstenau findet am 25. Mai 2014 statt.

 

Eine eventuell erforderliche Stichwahl findet am 15.06.2014 statt.


Finanzielle Auswirkungen:

Die Zusammenlegung der Wahl der Samtgemeindebürgermeisterin oder des Samtgemeindebürgermeisters spart - wie in der Vorlage beschrieben - Kosten ein. Die Haushaltsmittel zur Durchführung der Wahl und einer möglicherweise erforderlichen Stichwahl sind im Ergebnishaushalt eingeplant.

 

 

 

(Ahrend)

Fachdienst I