Betreff
Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 18 "Hoher Esch"
Vorlage
BIP/060/2013
Art
Beschlussvorlage Bippen

Herr Bernhard Strotmann, Kapellenweg 17, Ankum, hat eine Fläche im Bebauungsplan Nr. 18 „Hoher Esch“ -das ehem. Betriebsgrundstück mit Halle und Teich (ehem. Martin Schreiber)- erworben. Neben der bestehenden Bebauung ist die weitere Fläche im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 18 als private Grünfläche ausgewiesen und liegt somit nicht im bebaubaren Bereich. Die Fläche als solches ist voll erschlossen, sowohl über eine Straße als auch hinsichtlich Wasser, Abwasser etc. Obwohl sich die Fläche aus städtebaulicher Sicht außerhalb des bebaubaren Bereichs befindet, liegt sie faktisch innerhalb eines Bereichs mit Wohnbebauung. Die Bauleitplanung der Gemeinde sieht im nordwestlichen Bereich zwischen Friedhof und Middelung die Bauerweiterung der Gemeinde vor. Somit spricht aus Sicht der Verwaltung rein städtebaulich nichts gegen eine Wohnbebauung dieser privaten Grünfläche.

 

Von daher wird empfohlen, dem Landkreis als Baugenehmigungsbehörde mitzuteilen, dass die Gemeinde Bippen an dieser Stelle aus städtebaulicher Sicht einer Abweichung vom Bebauungsplan mit einer Bebauung der privaten Grünfläche zustimmt.


 

(Tolsdorf)

Bürgermeister

 

 

Anlagen

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Bippen stimmt dem Antrag auf Bebauung der privaten Grünfläche innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 18 aus städtebaulicher Entwicklungssicht zu.

 

Kosten, die sich unter Umständen durch andere Ausgleichsmaßnahmen etc. ergeben könnten, sind ausschließlich vom Antragssteller zu zahlen.