Betreff
Ausweisung von Windvorranggebieten in der Gemeinde Bippen
Vorlage
BIP/058/2013
Art
Beschlussvorlage Bippen

Mit der Verabschiedung des Regionalen Raumordungsprogramms des Landkreises Osnabrück entstehen in der Gemeinde Bippen voraussichtlich drei Windvorranggebiete, die in Vechtel, Ohrtermersch und Haneberg liegen. Mit dieser Festsetzung im Regionalen Raumordungsprogramm sind durch die übergeordnete Planung des Landkreises Osnabrück in der Gemeinde Bippen drei Plangebiete für den Vorrang zur Ausweisung von Windenergienutzungsflächen betroffen.

 

Die Samtgemeinde Fürstenau hat in der Ratssitzung am 26.09.2013 für die Gesamtflächen der Samtgemeinde Fürstenau in den Gemeinden Bippen, Berge und der Stadt Fürstenau einen entsprechenden Flächennutzungsplan im Rahmen der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau beschlossen. Mit dieser Beschlussfassung sind die planungsrechtlichen Gesamtvoraussetzungen für die Realisierung von Windvorranggebieten und deren Bebauung vom Grunde her im Rahmen der politischen Willensbildung beschlossen und das geordnete Flächennutzungsplanverfahren mit den entsprechenden planungsrechtlich vorgegebenen Planungsinhalten wird abgewickelt.

 

Derzeit führt die Verwaltung Gespräche mit den jeweiligen Gründstückseigentümern in den so genannten Vorranggebieten, die sich im internen Planungsprozess befinden, eine entsprechende Gesellschaft zu gründen, die als Rechtsträger eines evtl. Windparks auftreten kann. Für die Gemeinde Bippen ergeben sich daraus mehrere Fragen, die fachpolitisch zu klären sind, damit die Gemeinde Bippen auch mit einer klaren, sachbezogenen und verlässlichen Aussage mit den potenziellen Betreibern und auch Anliegern Gespräche führen kann. Aus Sicht der Verwaltung sollte die Realisierung von so genannten Windparks an den drei Standorten planungsrechtlich über einen vorhabensbezogenen Bebauungsplan je Windpark abgesichert werden. Um ein Höchstmaß an Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger zu erreichen und um auch vor Ort eine Kapitalbeteiligung der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde sicherzustellen, sollte die Gemeinde Bippen in den zukünftigen Gesprächen darauf drängen, dass eine Bürgerbeteiligung an den einzelnen Windparks möglich ist, um so auch in dem Flächengebiet der Gemeinde Bippen einen so genannten Bürgerwindpark realisieren zu können.

 

Im weiteren Planungsprozess ergeben sich auch Fragen, ob und inwieweit die Gemeinde Bippen sich an einem Bürgerwindpark als Gemeinde beteiligt. Auch hierzu sollte frühzeitig eine politische Festlegung erfolgen. Aus meiner Sicht sollte sich die Gemeinde Bippen mit gemeindlichem Kapital nicht an einem Windpark beteiligen; dies ist letztlich nicht kommunale Aufgabe und hat nach außen auch schnell den Anschein einer interessenorientierten, nicht unabhängigen Planung.

 

Im Rahmen der weiteren Abstimmungen müssen die gemeindlichten Interessen, Zufahrten etc. im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages geregelt werden.


 

(Tolsdorf)

Bürgermeister

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Realisierung von Windparks in der Gemeinde Bippen erfolgt im Rahmen von vorhabensbezogenen Bebauungsplänen.
  2. Die Realisierung von Windparks erfolgt auf der Grundlage von Bürgerwindparks mit dem Ziel einer möglichst hohen regionalen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Bippen.
  3. Die Gemeinde Bippen wird nicht Gesellschafter eines entsprechenden Windparks.
  4. Die gemeindlichen Interessen sind über städtebauliche Verträge zu sichern.