Die Maßnahmen
des VII. Bauabschnittes, die Fassadensanierung des 2. Innenhofes,
Bereich Verwaltung, und die Fassadensanierung der Mensa, wurden in der
Sitzung des Planungs-, Bau-, Feuerwehr- und Umweltausschusses am 08.11.2005 beraten und einstimmig
folgende Empfehlung ausgesprochen:
1.
Der Baumaßnahmen im Rahmen des VII.
Bauabschnittes zur Gebäudesanierung der IGS Fürstenau, der Fassadensanierungen
des 2. Innenhofes Bereich Verwaltung, und die Fassadensanierung der
Mensa, Bereich Eingang Schorfteichstrasse, Mensa und Küche, jeweils mit
Erneuerung der Heizanlagen und Regelungen sowie die Sanierung und die
Erweiterung der Küche wird unter dem Vorbehalt der Förderung zugestimmt.
2.
Für die Durchführung dieser Maßnahmen sind für
das Haushaltsjahr 2006 unter der Haushaltsstelle 02.2810.940800
Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 900.000,00 EURO bereitzustellen.
3.
Wenn diese Maßnahmen nicht gefördert werden, ist
die Fassadensanierung des 2. Innenhofes mit Erneuerung der Heizanlagen
und Regelungen ohne Umbau der Verwaltung sowie die Sanierung und die
Erweiterung der Küche mit Mindestanforderungen durchzuführen.
4.
Für die Durchführung dieser Maßnahmen sind für
das Haushaltsjahr 2006 unter der Haushaltsstelle 02.2810.941000
Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 417.000,00 EURO bereitzustellen.
(SG/PBFwUA/002/2005 vom 08.11.2005, S.10)
Ein Antrag auf Gewährung von Zuwendungen von Landesmitteln aus dem Investitionsprogramm 2006 „Zukunft, Bildung und Betreuung“ ist gestellt worden. Ein Bescheid liegt zzt. noch nicht vor.
Zum Schuljahresbeginn 2004 hat die „Heilpädagogische Hilfe Bersenbrück e.V.“ die Bewirtschaftung der Mensaküche übernommen.
Laut Stellungnahme der Agentur für Arbeit, Technischer Beratungsdienst, stellt, unter der Berücksichtigung, dass ca. 450 Essen pro Tag hergestellt werden und dafür nach derzeitiger Planung bis zu 9 Personen tätig sein werden, die jetzige Raum- und Technikausstattung eine nur bedingt geeignete Grundlage nach den heutigen gesetzlichen und hygienischen Vorschriften dar. Besonders der Schmutzbereich (Spülen) ist von dem Zubereitungs- und Kochbereich räumlich zu trennen. Die Gliederung der Lagerung ist unzweckmäßig, eine Verdoppelung der Lagerfläche ist anzustreben. Ausreichende Toiletten, Pausenräume sowie Umkleideräume mit Waschgelegenheiten und Dusche sind gemäß den Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung einzurichten. Die Umbauten und die Mängelbeseitigungen sollten bis zum 30.08.2006 erfolgt sein.
1. Küche
und Mensa
1.1 Neustrukturierung der Arbeitsabläufe mit Abtrennung der Spülbereiche
1.2 Erweiterung der Sozialräume nach Mindestanforderungen
1.3 Erweiterung Lager- und Kühlflächen
1.4 Fassadensanierung im Mensa- und Küchenbereich
Auf dieser Grundlage haben das Arch.-Büro Scholz - Hüdepohl - Ferner, Osnabrück, das Ingenieurbüro Korte für Lüftung sowie das Ingenieurbüro Hauser für Elektroanlagen auf der Grundlage der HOAI die Aufträge für die Grundlagenermittlung, Vorplanung und Kostenschätzung zur Erweiterung der Küche in der IGS – Fürstenau erhalten.
Das Konzept für die Erweiterung der Küche mit Mindestanforderungen und die Fassadensanierung des Bereiches Küche - Mensa wird durch das Büro Scholz - Hüdepohl - Ferner, Osnabrück, in Abstimmung mit der „Heilpädagogischen Hilfe Bersenbrück e.V.“ in der Sitzung des Planungs-, Bau-, Feuerwehr- und Umweltausschusses am 16. März 2006 vorgestellt und erläutert.
Eine Neustrukturierung der Arbeitsabläufe durch Umstellung und Erneuerung der Kücheneinrichtungen und entsprechender Erweiterung der Lüftungsanlage ist nicht Bestandteil dieser Baumaßnahme.
Die „Heilpädagogische Hilfe Bersenbrück e.V.“ wird in Kürze mit Fachplanern ein kostengünstiges Konzept zur Neustrukturierung erarbeiten. Nach Vorlage der Unterlagen können Aussagen über Kostenbeteiligungen und Fördermittel getroffen werden.
(Hoch) |
(Kolosser) |
(Kamlage) |
Fachbereich 6 |
Fachdienst III |
Samtgemeindebürgermeister |
Beschlussvorschlag:
1. Der Baumaßnahme im Rahmen des VII. Bauabschnittes zur Gebäudesanierung der IGS Fürstenau, der Erweiterung der Küche mit Mindestanforderungen und die Fassadensanierung des Bereiches Küche–Mensa, jeweils mit Erneuerung der Heizanlagen und Regelungen wird zugestimmt.
2.
Das Büro Scholz-Hüdepohl-Ferner, Osnabrück, wird
beauftragt, die Bauanträge zu stellen und die Ausschreibung der Baumaßnahme zum
Frühjahr 2006 für die Vergabe vorzubereiten.
Finanzielle Auswirkungen:
Nach der Grundsatzregelung beteiligt sich der Landkreis Osnabrück mit 70 % an den Baukosten.
Im Haushaltsplanentwurf des Jahres 2006 sind Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 417.000,00 EURO eingeplant.
(Weymann)
Fachdienst II