Betreff
Erweiterung des Fernwärmenetzes in Bippen
Vorlage
BIP/056/2013
Art
Beschlussvorlage Bippen

Die Firma Restruper Biogasanlage GmbH & Co. KG, vertreten durch den Geschäftsführer Hermann Schmidt, Restrup 5, 49626 Bippen, erweitert derzeit das Fernwärmenetz in der Gemeinde Bippen, damit künftig insgesamt ca. 150 Liegenschaften mit dem in der Biogasanlage produzierten Biogas mit Fernwärme versorgt werden können.

 

Zusätzlich soll am Freibad in Bippen, neben dem dort bereits befindlichen BHKW auf den Grundstücken der Gemarkung Bippen, Flur 7, Flurstück 104 und Gemarkung Bippen, Flur 7, Flurstück 9/6 ein Pufferspeicher sowie ein Technikcontainer für die Warmwasserversorgung des Freibads installiert werden. Der Pufferspeicher dient zum Auffangen von Wärmespitzen der Biogasanlage und ist eine Absicherung für die kontinuierliche Wassererwärmung des Freibades in den Sommermonaten. Der Pufferspeicher ist mit Heizungswasser gefüllt und hat lediglich die Aufgabe, Wärme zu speichern. Es entstehen weder Geräusche noch sonstige Belastungen. Der Technikraum hat eine Größe von ungefähr 6 m x 2,5 m x 2,5 m. Es handelt sich um einen 20’ ISO Norm Seecontainer in Standardausführung. Der Pufferspeicher besitzt einen Nenninhalt von 30.000 Litern.

 

Der Rat der Gemeinde Bippen hat in seiner Sitzung am 06.07.2011 einen Gestattungs- und Nutzungsvertrag zwischen der Restruper Biogasanlage GmbH & Co. KG, der Samtgemeinde Fürstenau und der Gemeinde Bippen über die Nutzung der gemeinde- und samtgemeindeeigenen Grundstücke für die Errichtung und den Betrieb eines Gas- und Fernwärmeleitungsnetzes und eines Blockheizkraftwerkes beschlossen. Ferner wurde die Gemeinde Bippen darum gebeten, der Samtgemeinde Fürstenau das Grundstück für die Errichtung des BHKW am Freibad Bippen für die Dauer des Gestattungsvertrages unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

 

Diese bereits bestehenden Verträge sind nun aufgrund der Erweiterung der Gas- und Fernwärmeleitungen und der geplanten Installation des Pufferspeichers mit dazugehörigem Technikraum zu ergänzen. Der bereits abgeschlossene Gestattungs- und Nutzungsvertrag bleibt für die übrigen Regelungen unverändert.

 

Die Gas- und Fernwärmeleitungen sind den beigefügten Plänen der Fa. Oeverhaus Bad und Wärme GmbH, Quakenbrück, zu entnehmen.

 


 

(Tolsdorf)

Bürgermeister

 

 

Anlagen

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Zwischen der Restruper Biogasanlage GmbH & Co. KG, der Samtgemeinde Fürstenau und der Gemeinde Bippen ist eine Ergänzung des Gestattungs- und Nutzungsvertrages vom Oktober 2011 über die Nutzung der gemeinde- und samtgemeindeeigenen Grundstücke für die Errichtung und den Betrieb eines Pufferspeichers mit Technikraum auf den Grundstücken der Gemarkung Bippen, Flur 7, Flurstück 104 und Gemarkung Bippen, Flur 7, Flurstück 9/6 sowie die Erweiterung des Gas- und Fernwärmeleitungsnetzes abzuschließen. Der genaue Verlauf des Gas- und Wärmeleitungsnetzes ist den beigefügten Trassenplänen der Fa. Oeverhaus Bad und Wärme GmbH, Quakenbrück, zu entnehmen.

Der bestehende Gestattungs- und Nutzungsvertrag bleibt für die übrigen Regelungen unverändert.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Durch die Ergänzung des Gestattungs- und Nutzungsvertrages entstehen der Gemeinde Bippen keine Aufwendungen.