Betreff
Information zur Nutzung von Drehleitern im Bereich der Samtgemeinde Fürstenau
Vorlage
FB 2/016/2013
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Das Kommando der Freiwilligen Feuerwehren Fürstenau hält angesichts der in den vergangenen Jahren gestiegenen Brandlast durch mehrgeschossige Gebäude wie das 32-Familien-Wohhaus am Bahnhofsplatz, die verschiedenen Seniorenwohnheime aber auch die Gebäude im Freizeit- und Ferienpark Fürstenau die Anschaffung eines Hubrettungsfahrzeuges (Drehleiter / Teleskopmast mit Arbeitsbühne) für erforderlich.

 

Hierzu werden seitens der Verwaltung folgende Fakten geliefert:

 

Im Jahr 2011 gab es 65 Brandeinsätze, bei 3 Einsätzen (und einer Übung) wurde dabei die Drehleiter aus Ankum angefordert (4,6 %).

 

Im Jahr 2012 wurde die Feuerwehr zu 41 Brandeinsätzen gerufen. Zu 6 Einsätzen musste die Drehleitereinheit angefordert werden (14,6 %).

 

Bislang gab es im Jahr 2013 51 Brandeinsätze, bei denen die Drehleitereinheit 8 Mal (und eine Übung) angefordert wurde (15,7 %).

 

Eine Aufstellung der Einsatzzahlen und der Einsatzgründe ist in der Anlage dargestellt.

 

Die Kosten zur Anschaffung einer neuen Drehleiter inkl. Beladung belaufen sich auf 700.000 – 800.000 Euro. Eine generalüberholte Drehleiter, wie sie z. B. in den Samtgemeinden Dörpen und Lathen, Landkreis Emsland, angeschafft wurde, ist für ca. 350.000 Euro zu erwerben. Die Anschaffungskosten für ein Fahrzeug mit Teleskopmast werden auf 400.000 – 500.000 Euro geschätzt.

 

Zudem ist dazu anzumerken, dass bei einer möglichen Beschaffung der zweite Rettungsweg nach § 33 Niedersächsische Bauordnung über die Drehleiter sichergestellt werden kann. Außerdem erhöht sich dadurch die mögliche Bauhöhe von Gebäuden in der Samtgemeinde Fürstenau. Es ist daher im Anschluss an eine mögliche Beschaffung nicht mehr möglich, die Drehleiter im Nachhinein wieder aus dem Fahrzeugbestand der Samtgemeinde Fürstenau zu entfernen.

 

In der Sitzung wird ergänzend durch Kameraden der Feuerwehr Fürstenau vorgetragen.

 


 

 

(Bojer)

(Wagener)

(Selter)

Fachbereich 2

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 

Anlage


Beschlussvorschlag:

 

keiner


Finanzielle Auswirkungen:

Vor dem Hintergrund der Entschuldungshilfe und der in diesem Zusammenhang abgeschlossenen Zielvereinbarung besteht die Verpflichtung, sich auf die wesentlichen und unausweichlichen Investitionen und Aufwendungen zu konzentrieren. Anschaffungen, die über die Mindestausrüstung der Feuerwehrverordnung hinausgehen, müssen unbedingt vermieden werden.

 

 

(Richter)

Fachbereich 3