Betreff
Fahrzeugkonzept Freiwillige Feuerwehr Fürstenau
Vorlage
FB 2/015/2013
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Die Samtgemeinde Fürstenau ist als Träger der Feuerwehren auch zuständig für eine leistungsgerechte Ausstattung der Feuerwehr.

 

Hierzu gehören auch die Fahrzeuge der jeweiligen Ortsfeuerwehren.

 

Nach der Verordnung über die kommunalen Feuerwehren (FwVO) soll in Gemeinden mit über 15.000 Einwohnern eine Schwerpunktfeuerwehr eingerichtet werden. In der Samtgemeinde Fürstenau ist die Freiwillige Feuerwehr Fürstenau als Schwerpunktfeuerwehr ausgewiesen und ausgerüstet. Demnach ist nach § 4 FwVO auch eine entsprechende Mindestausrüstung an Fahrzeugen und technischem Rettungsgerät vorzuhalten.

 

Nach § 4 Abs. 4 FwVO umfasst die Mindestausrüstung einer Schwerpunktfeuerwehr zwei Fahrzeuge mit Gruppenbesatzung (Gruppenführer und 8 Feuerwehrkameraden) oder eine Kombination aus einem Fahrzeug mit Gruppenbesatzung und zwei bzw. drei weiteren Fahrzeugen. Außerdem gehört zur Mindestausrüstung ein Einsatzleitwagen.

 

Zurzeit ist folgender Fahrzeugbestand in der Freiwilligen Feuerwehr Fürstenau gegeben:

 

Tanklöschfahrzeug (TLF 16), Baujahr 1980

Tanklöschfahrzeug (TLF 24/50), Baujahr 1999

Rüstwagen (RW 2), Baujahr 1992

Mannschaftstransportwagen umgebaut als Einsatzleitwagen (ELW 1), Anschaffungsjahr 1999

 

Das TLF 16 ist zwischenzeitlich vollends abgängig und entspricht bei weitem nicht mehr dem Stand der heutigen Technik. Es ist anfällig für Reparaturen, die den Ergebnishaushalt belasten.

Auch der RW 2 ist in die Jahre gekommen und ist mit Ausrüstungsgegenständen beladen, die kaum noch benötigt werden. Die Unterhaltung dieser Geräte und des Fahrzeuges an sich belastet den Ergebnishaushalt ebenfalls.

 

Die Anforderungen an die Mindestausrüstung sind bei dem derzeitigen Fahrzeugbestand nicht erfüllt, da die Kombination der Fahrzeuge nicht die nach VO geforderte Mindestbesatzung erfüllt. In den vergangenen Jahren konnte dieser Umstand toleriert werden, da im Einsatzfall häufig so viele Kameraden anwesend waren, dass ein MTW o.ä. zusätzlich eingesetzt wurde. Aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen wird jedoch nunmehr auch durch den Kreisbrandmeister darauf hingewiesen, dass der Fahrzeugbestand entsprechend den Vorschriften über die Mindestausrüstung umzustellen ist.

 

Aufgrund des Fahrzeugbestandes in den Wehren der Samtgemeinde wurde daher eine Prioritätenliste und ein Konzept über die Ersatzbeschaffung abgängiger Feuerwehrfahrzeuge entwickelt.

 

2016:   TLF 16

                                    ersetzt durch               Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20 (HLF 20)

            RW 2                                                   Kosten: ca. 380.000 Euro

 

2017:                                                               Einsatzleitwagen 1 (ELW 1)

                                                                        Kosten: ca. 100.000 Euro

 

2019:   TLF 24/50        ersetzt durch               Löschgruppenfahrzeug 20 (LF 20)

                                                                        Kosten: ca. 350.000 Euro

 

ab 2020                       Ersatz des TLF 8 (Baujahr 1981) in Berge und des LF 8/6 (Baujahr 1993) in Schwagstorf.

 

Das Hilfeleistungslöschfahrzeug 20 ist hierbei ein universell einsetzbares, wasserführendes Fahrzeug, welches den Rüstwagen und das TLF 16 vollends ersetzen kann. Es ist ausgestattet sowohl für die technische Hilfeleistung, als auch für den Erstangriff bei Bränden.

 

Die Notwendigkeit eines vollständig und technisch hochwertigen Einsatzleitwagens wurde den Feuerwehrkameraden insbesondere bei den letzten Großbränden bewusst. Immer mehr werden von der Polizei, als auch von den regulierenden Versicherungen sowie der Staatsanwaltschaft Einsatzprotokolle und Dokumentationen über den Brandverlauf gefordert. Derzeit werden diese Aufgaben im MTW ausgeführt, der jedoch aufgrund der technischen Ausrüstung eine optimale Bearbeitung nicht gewährleistet. Ein ELW ist nach den Vorschriften über die Mindestausrüstung zwingend.

 

Das Löschfahrzeug 20 ersetzt das TLF 24/50. Ein solches Fahrzeug wird heutzutage in der modernen Brandbekämpfung, insbesondere vor dem Hintergrund der guten Löschwasserversorgung in Fürstenau, nicht mehr benötigt und sollte daher auch durch ein Fahrzeug ersetzt werden, welches in der Unterhaltung und Wartung wesentlich günstiger ist.

 

Durch die Reduzierung des Fahrzeugbestandes um ein großes Einsatzfahrzeug reduzieren sich die Unterhaltungskosten um ca. 2.000 Euro jährlich.

 

Dieses Konzept wurde in einer Gesprächsrunde mit dem Gemeindebrandmeister, dem Ortsbrandmeister Fürstenau, dem stellvertretenden Ortsbrandmeister Fürstenau, dem Kreisbrandmeister und der Verwaltung abgestimmt. Das Samtgemeindekommando stimmte diesem Konzept einstimmig am 15.10.2013 zu. Sollten jedoch insbesondere die Fahrzeuge in Berge oder Schwagstorf vorzeitig abgängig sein, wäre die Prioritätenliste entsprechend anzupassen. Der Zeitplan ist bei einer jährlichen Ansparrate von 140.000 Euro möglich. Eine Verringerung der Ansparrate und damit eine Verlängerung der Ersatzbeschaffungszeiträume wird jedoch vor dem Hintergrund des Alters und Zustandes der Fahrzeuge auch seitens der Verwaltung nicht befürwortet.

 

In der Sitzung kann durch den Gemeindebrandmeister und den Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Fürstenau weiter vorgetragen werden.


(Bojer)

(Wagener)

(Selter)

Fachbereich 2

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 


Beschlussvorschlag:

Dem Fahrzeugkonzept der Freiwilligen Feuerwehren in der Samtgemeinde Fürstenau wird zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Ansätze sind im Entwurf des doppischen Finanzhaushaltes 2014 der Samtgemeinde Fürstenau unter dem Produkt 126.10 – Brandschutz einzuplanen. Die Höhe der Ansätze ist abhängig von der Beschlussfassung in der Haushaltsplanung. Die finanzielle Gesamtsituation ist zu berücksichtigen und eine Nettoneuverschuldung zu vermeiden.

 

 

(Ahrend)

Fachdienst I