Betreff
Tonnenbeschränkungen an landwirtschaftlichen Erschließungsanlagen im Außenbereich
Vorlage
BIP/053/2013
Art
Beschlussvorlage Bippen

Insbesondere in den Gemarkungen Ohrte, Ohrtermersch, Vechtel und Hartlage hat die Gemeinde Bippen viele Straßen, die fast ausschließlich für die Erschließung der landwirtschaftlichen Flächen im Rahmen der Flurbereinigung angelegt wurden.

 

Diese Straßen, die primär aus den 60er Jahren stammen, sind häufig für sechs oder acht Tonnen ausgelastet und in vielen Fällen auch mit entsprechenden Tonnenbeschränkungen versehen. Dieses bedeutet straßenverkehrstechnisch und straßenverkehrsrechtlich, dass die Gemeinde eine höhere Tonnenbefahrung mit dieser Beschilderung verhindern will. Die Dynamik der Landwirtschaft, die Entwicklung immer größerer landwirtschaftlicher Schläge und die Tatsache, dass faktisch bei den landwirtschaftlichen Flächen zu deren Bewirtschaftung häufig 30-Tonnenfahreuge und größere notwendig und erforderlich sind, zeigt deutlich, dass eine Tonnenbeschränkung für diese landwirtschaftlichen Fahrzeuge auszuschließen ist. Vor diesem Hintergrund wird angeregt, darüber zur Beschlussfassung zu gelangen, dass die landwirtschaftlichen Straßen und Wege im Außenbereich, die der primären Erschließung von landwirtschaftlichen Flächen und Betrieben dienen, keinerlei Tonnenbeschränkungen mehr haben. Weiterhin hält die Verwaltung Tonnenbeschränkungen dort für zwingend erforderlich, wo entsprechende Brückenbauwerke bestehen, da das Überqueren von Brückenbauwerken von der statischen Tragfähigkeit des Bauwerks abhängig ist. Vor diesem Hintergrund ergeht folgender Beschlussvorschlag zur politischen Diskussion und Entscheidung:


Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

(Hausfeld)

 


Beschlussvorschlag:

 

Die landwirtschaftlichen Erschließungsstraßen und -wege in den Außenbereichen erhalten keine Tonnenbeschränkungen mehr. Tonnenbeschränkungen sind im Außenbereich nur noch erforderlich, wo Brückenbauwerke vorhanden sind, die statisch entsprechend ein Tragwerk darstellen.