Betreff
Oberflächenentwässerung im Bereich der Straße "Am Pottebruch", Stadt Fürstenau
Vorlage
FB 5/038/2013
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Die Fa. Meurer Verpackungssysteme GmbH, von-Tambach-Str. 3 - 5, Fürstenau, führt zzt. ein Qualitätsmanagement-Verfahren durch, in welchem auch die Oberflächenentwässerung des Betriebsgeländes einbezogen werden soll. Bereits bestehende Einleitungen von Oberflächenwasser in oberirdische Gewässer sollen im Zuge dieses Verfahrens erfasst, die Einleitungsmengen quantitativ ermittelt und wasserrechtlich genehmigt werden. Mit dem gestellten Wasserrechtsantrag gemäß § 10 Wasserhaushaltsgesetz wurde beantragt, das anfallende unbelastete Oberflächenwasser von den Dachflächen der Firmengebäude sowie von den befestigten Fahr-, Parkplatz- und Hofflächen in zwei vorhandene Gewässer 3. Ordnung einzuleiten, die sich westlich des Firmengeländes befinden.

 

Außerdem wurde beantragt, den Graben an der Straße „Am Pottebruch“ im Bereich des Wohnhauses Meurer zu verrohren, da die vorhandenen Zaunfundamente absacken.

 

In dieser Sache fand ein Erörterungsgespräch statt, an dem die Fa. Meurer, der Landkreis Osnabrück (untere Wasserbehörde), das Ingenieurbüro Westerhaus, Bramsche und die Stadt Fürstenau teilgenommen haben. Aufgrund der derzeit nicht ordnungsgemäßen Oberflächenwasserbeseitigung im Bereich der Straße „Am Pottebruch“ wurde einvernehmlich empfohlen, das vorhandene Gewässer östlich der Straße aufzuheben und einen Regenwasserkanal herzustellen, der das gesamte Gebiet von der Settruper Straße bis zum Schwarzen Weg erfasst. Im Bereich des geplanten Gewerbegebietes „Nördlich der Straße Mühlenbrink“ wäre eine entsprechende Regenrückhaltefläche zu schaffen. Der Bebauungsplan Nr. 51 „Gewerbegebiet nördlich der Straße Mühlenbrink“ wäre der neuen Planung anzupassen. 

 

Diese Maßnahme wurde bereits mit dem Wasserverband Bersenbrück und den Anliegern an der Straße Am Pottebruch 2 – 8 besprochen. Die Anlieger klagen schon sehr lange über die schlechte Situation und begrüßen daher die geplante Maßnahme. Der Wasserverband hat sich ebenfalls einverstanden erklärt und würde die Baumaßnahme durchführen. Die Stadt hat sich für die Entwässerung der Straße an den Kosten in Höhe von  50 % zu beteiligen.

 

Unter der Voraussetzung, dass sich auch die Gremien der Stadt Fürstenau mit dem Bau des Regenwasserkanals einverstanden erklären, sollte im Rahmen der Aufstellung des Haushalts 2014 auch die Folgemaßnahme, der Endausbau der Straße „Am Pottebruch“, beraten werden. Sollte lediglich der Regenwasserkanal erstellt werden, würde sich der Zustand der Straße, der schon jetzt nicht mehr verkehrssicher ist, in unvertretbarem Maße weiter verschlechtern.

 

Das Ingenieurbüro Westerhaus, Bramsche, wird den dargelegten Sachverhalt in der Sitzung umfassend darstellen und erläutern.


(Kolosser)

 

(Selter)

Fachdienst III

 

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

-  keiner  -


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus der Beschlussfassung.

 

 

 

(Ahrend)

Fachdienst I