Betreff
Festsetzung des Betrages für aufzunehmende Kredite im II. Quartal 2006
Vorlage
FG 20/029/2006
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Nach § 40 Abs. 1 Nr. 13 NGO beschließt der Rat über die Aufnahme von Krediten. Er kann gemäß Krediterlass des MI die Ermächtigung zur Kreditaufnahme übertragen, wenn zuvor der geschätzte Gesamtbetrag der Aufnahme in den nächsten vier Monaten, der Höchstzinssatz und die maximale Laufzeit konkretisiert werden.

 


(Richter)

(Weymann)

(Kamlage)

Fachbereich 3

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.  Der Gesamtbetrag der im II. Quartal 2006 aufzunehmenden Kredite beträgt 1.069.374,27 €.

 

Davon Neuaufnahme:

-    Samtgemeinde                            377.374,27 €  (tlw. Einnahmerest aus 2005)

-    Eigenbetrieb

Abt. Schmutzwasser                   576.200,00 €  (tlw. Einnahmerest aus 2005)

Abt. Regenwasser                         75.100,00 €  (tlw. Einnahmerest aus 2005)

Abt. Bestattungswesen                  40.700,00 €  (tlw. Einnahmerest aus 2005)

 

Darlehensbedingungen:

a)  Höchstzinssatz                                       7,0 %

b)  Höchsttilgungssatz                                 3,0 %

c)  Auszahlungskurs                                   100 %

d)  Höchstlaufzeit                                    25 Jahre

 

2.  Der Samtgemeindeausschuss / Werksausschuss wird ermächtigt, Kredite im Rahmen der vom Rat beschlossenen Grundsatzbedingungen aufzunehmen.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 

 

 

(Weymann)

Fachdienst II