Betreff
Aufstellung bzw. Änderung von Bebauungsplänen
Bebauungsplan Nr. 30 "Gewerbegebeit Utdrift", 2. Änderung, Stadt Fürstenau
Vorlage
FB 5/035/2013
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 11.06.2013 beschlossen, auf der Grundlage des Entwurfes die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.  

 

In Ausführung des Beschlusses fand die öffentliche Auslegung in der Zeit vom 03. Juli 2013 bis einschließlich 05. August 2013 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 17.06.2013 um Stellungnahme innerhalb der Auslegungsfrist gebeten.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und sind dieser Vorlage als Anlage mit einem entsprechenden Abwägungsvorschlag zwecks Beratung und Beschlussfassung beigefügt. Die Stellungnahmen nebst Abwägungsvorschlag werden in der vorstehenden Sitzung ausführlich dargestellt und erläutert.

 

Der Bebauungsplan einschließlich Begründung, Stand: Satzungsbeschluss, ist ebenfalls als Anlage beigefügt.


(Kolosser)

 

(Selter)

Fachdienst III

 

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Den dargelegten Beschlussempfehlungen im Rahmen der Abwägung wird zugestimmt.
  2. Der Bebauungsplan Nr. 30 „Gewerbegebiet Utdrift“, 2. Änderung der Stadt Fürstenau einschließlich Begründung wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassungen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen.
  3. Das Plangebiet ist Teil der Gemarkung Fürstenau, Flur 6 und umfasst das Flurstück 439.

Finanzielle Auswirkungen:

 

-  keine  -

 

 

 

(Ahrend)

Fachdienst I