Betreff
Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogrammes 2004 (RROP) für den Landkreis Osnabrück - Teilbereich Energie 2013 - erneute Beteiligung

- 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau
Vorlage
FG 60/017/2013
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Der Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogrammes 2004 (RROP) für den Landkreis Osnabrück – Teilbereich Energie 2013 wurde auf der Grundlage der Ergebnisse des 1. Beteiligungsverfahren, insbesondere aufgrund neu hinzugekommener oder weggefallener Vorranggebiete für Windenergienutzung insoweit geändert, dass ein erneutes Beteiligungsverfahren erforderlich wird. Der zweite Entwurf des RROP-Teilbereich Energie 2013 sowie der überarbeitete Umweltbericht liegen erneut in der Zeit vom  09.08.2013 bis 10.09.2013 öffentlich aus. Die Unterlagen liegen allen Ratsmitgliedern in digitaler Form vor.

 

Aus dem überarbeiteten Entwurf geht hervor, dass folgende Gebiete in der Samtgemeinde Fürstenau für die Festlegung als Vorranggebiete für die Windenergienutzung geeignet erscheinen:

 

Standort Nr. 07           Ohrtermersch ( 35 ha)

 

Standort Nr. 09           Haneberg (46 ha)

 

Standort Nr. 10           Haff ( 21 ha)

 

Standort Nr. 13           Swatte Poele (95 ha)

 

Standort Nr. 16           Settrup (34 ha)

 

Standort Nr. 17           Welperort (39 ha)

 

Standort Nr. 18           südlich Hörsten (48 ha)

 

Standort Nr. 44           Sellberg-Utdrift (47 ha)

 

Standort Nr. 49           Fürstenauer Mühlenbach (50 ha).

 

 

Im Hinblick auf das weitere Verfahren weist der Landkreis Osnabrück darauf hin, dass bereits zum jetzigen Zeitpunkt die entsprechenden Aufstellungsbeschlüsse zur Anpassung der Flächennutzungspläne der berührten Kommunen vorbereitet werden können.

 

Die Verwaltung wird in der obigen Sitzung zum Inhalt des überarbeiteten Entwurfs Stellung nehmen. Unter der Voraussetzung, dass gegen die Fortschreibung des RROP keine Bedenken erhoben werden, wird empfohlen, für die Übernahme der o. a. Standorte eine 45. Änderung des Flächennutzungsplanes aufzustellen.

 

 


(Kolosser)

 

(Selter)

Fachdienst III

 

Samtgemeindebürgermeister

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Gegen die Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2004 (RROP) für den Landkreis Osnabrück – Teilbereich Energie 2013, Stand: erneute Beteiligung zum 2. Entwurf, werden keine Anregungen und Bedenken erhoben.
  2. Für die im Entwurf dargestellten Gebiete, die für die Festlegung als Vorranggebiete für Windenergienutzung geeignet erscheinen, ist eine 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau aufzustellen.
  3. Auf der Grundlage des Vorentwurfs sind die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die vorgezogene Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB zeitgleich durchzuführen.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im doppischen Produkthaushalt 2013 der Samtgemeinde Fürstenau stehen unter dem Produkt 511.10 Gemeindeentwicklung für die Aufstellung der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes keine ausreichenden Haushaltsmittel zur Verfügung. Nach Vorlage eines entsprechenden Honorarangebotes sind die erforderlichen Mittel in den Haushalt 2014 einzuplanen. Zu gegebener Zeit ist zu prüfen, ob die Kosten über einen städtebaulichen Vertrag refinanziert werden können.

 

 

(Ahrend)

Fachdienst I