Betreff
Anschaffung einer Software zur Verarbeitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren
Vorlage
FB 2/012/2013
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Seit dem 28. Januar 2013 werden im Innenstadtbereich der Stadt Fürstenau Kontrollen des ruhenden Verkehrs durchgeführt.

Bis zum Stichtag 26. September 2013 wurden bereits 880 Verwarnungen an 56 Tagen ausgestellt.

 

Die Verwarngelder werden durch einen Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes Heyer im Auftrag der Samtgemeinde Fürstenau und des Landkreises Osnabrück ausgestellt. Dieser trägt diese in eine Übersichtsliste ein. Die Bearbeitung der Zahlungseingänge, die Halterermittlung, das Anhörungsverfahren und die Entscheidung über die Abgabe des Ordnungswidrigkeitenverfahrens finden in der Verwaltung der Samtgemeinde Fürstenau statt. Der Erlass des Bußgeldbescheides wird vom Landkreis Osnabrück vorgenommen.

 

Der Hauptteil der Aufgaben liegt somit bei der Samtgemeinde Fürstenau und bindet aufgrund des vorhandenen Verwarnungssystems erhebliche Personalkapazitäten.

Zunächst müssen alle Verwarnungen mit einem Einzahlungsbeleg versehen werden. Dies geschieht manuell durch Personal der Samtgemeindeverwaltung. Die Verwarnungen werden händisch auf 4-fachen Durchschreibbögen ausgestellt. Davon verbleibt ein Zettel an der Windschutzscheibe des Fahrzeuges. Ein weiterer Bogen muss dann jeweils gestempelt und unterschrieben werden und an das Kraftfahrtbundesamt geschickt werden. Dieses schickt dann den Halter des Fahrzeuges auf einem perforierten Vordruck nach ca. 3-5 Wochen an die Samtgemeinde Fürstenau zurück. Diese müssen dann von Hand auf den Anhörungsbogen aufgeklebt werden, sowie auf den bei der Verwaltung verbleibenden Erfassungsbogen, der bei jedem Schritt der zusätzlichen Bearbeitung bedarf.

 

Jeden Tag werden dann in der Kasse die eingegangenen Verwarngelder einzeln verbucht und dann vom Fachbereich 2 auf den Übersichtslisten kontrolliert. Sollten Verwarngelder nach einer angemessenen Frist nicht gezahlt worden sein, werden diese an die Bußgeldstelle weitergeleitet.

 

Die Bearbeitung der Überwachung des ruhenden Verkehrs stellt einen erheblichen Mehraufwand im Fachbereich Bürgerservice und Ordnung dar, der zusätzlich zum bereits vorhandenen Tagesgeschäft erfüllt werden muss. Dies geben die vorhandenen Stellenanteile im Fachbereich nicht her. In der hier aufgeführten Aufstellung werden die jetzigen Bearbeitungszeiten aufgeführt.

 

Zeitaufstellung pro Woche bei manueller Bearbeitung:

Bearbeitung der Eingänge                              90 min

Bearbeitung der Übersichtslisten                    75 min

Bearbeitung der Rückläufe KBA                    180 min

Abgabe an Landkreis                                      15 min

                                                                        360 min (6 Std.)

 

Um das Personal bei der Bearbeitung der Verwarngelder zu entlasten, wird vorgeschlagen ein Softwaresystem zur Eingabe und Bearbeitung von Verwarngeldern anzuschaffen.

Dieses soll das System WinOWiG mit dem Modul WinOWiGmobil sein, um per Handyapp die Verwarnungen per Mobildatennetz direkt auf einen PC der Samtgemeinde Fürstenau zu übertragen. Die voraussichtliche Bearbeitungsdauer ergibt sich aus der folgenden Aufstellung:

 

Zeitaufstellung pro Woche bei automatisierter Bearbeitung:

Bearbeitung der Eingänge                              30 min

Bearbeitung im Programm                             30 min

Bearbeitung der Rückläufe KBA                    80 min

Abgabe an Landkreis                                      10 min

                                                                        150 min (2 Std. 30 Min.)

 

 

Die Kosten lassen sich wie folgt gegenüber stellen:

 

WinOWiG

Manuell

Einmalige Kosten

Programm

3.403,40 €

 

 

Schnittstelle

575,20 €

 

 

Installation

714,00 €

 

 

Handy

250,00 €

 

 

Drucker

392,70 €

 

 

 

 

 

 

Gesamt

5.335,20 €

 

 

 

 

 

 

Monatliche Kosten

Softwarepflege

135,66 €

Knöllchen + Tüten

50,00 €

App-Kosten

58,31 €

 

 

Handyvertrag

50,00 €

 

 

 

 

 

 

Zwischensumme

243,97 €

Zwischensumme

50,00 €

 

 

 

 

Kosten Heyer

400,00 €

Kosten Heyer

400,00 €

 

 

 

 

Personalkosten

 

Personalkosten

 

9 Std. EG 6

357,84 €

22 Std. EG 6

874,72 €

1 Std. A 11

57,76 €

2 Std. A 11

115,52 €

Einsparung 0,5 Heyer

-       52,36 €

 

 

 

 

 

 

Gesamt monatlich

1.007,21 €

Gesamt monatlich

1.390,24 €

 

Differenz: 383,03 €

 

Es ist anzumerken, dass die Differenz den Betrag darstellt, welcher nicht mehr an Personal für die Bearbeitung der Verwarngelder gebunden wird. Um die anfallenden monatlichen Kosten zu decken müssten ca. 20 Verwarnungen im Monat verteilt werden. Weiterhin ist anzumerken, dass hier lediglich die Kosten des Fachbereichs 2 ermittelt worden. Auch in der Kasse wird dadurch Zeit eingespart, da das Programm automatisch die Zahlungseingänge überwacht und eine manuelle Nachbearbeitung nur in Einzelfällen durch Mitarbeiter des Fachbereichs 2 notwendig sein wird.

 

Bislang (Stichtag 26.09.2013) stellen sich die Ein- und Ausgaben wie folgt dar:

 

Einnahmen durch Verwarngelder:                  6.965,00 €

Ausgaben Heyer:                                            3.750,29 €

 

Differenz                                                         3.214,71 €

 

Zusätzliche Vorteile:

Die erfassten Daten können sofort im Innendienst abgerufen und verarbeitet werden. Auch der betroffenen Bürger kann ggf. direkt mit Foto über seine begangene Ordnungswidrigkeit Auskunft im Rathaus bekommen.

Die Bearbeitungszeiten verkürzen sich extrem, sodass nicht eng an der Verfolgungsverjährungsgrenze gearbeitet werden muss.

Auch bei schlechtem Wetter kann die Erfassung von Parkverstößen erfolgen, was zurzeit aufgrund der papiergebundenen Erfassung nur schwer möglich ist.

Durch das angeschaffte Programm können auch alle weiteren Ordnungswidrigkeiten anderer Fachgebiete (z. B. Gewerberecht, Gaststättenrecht, Melderecht, Nichtraucherschutzgesetz, Hundegesetz, Ruhestörung) effektiver bearbeitet werden, auch im Vertretungsfall.

 


(Bojer)

(Wagener)

(Selter)

Fachbereich 2

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Für das Haushaltsjahr 2014 werden Mittel zur Beschaffung des Systems WinOWiG der Firma Schelhorn eingeplant. Die Auftragserteilung wird nach Genehmigung des Haushaltes erfolgen.


Finanzielle Auswirkungen:

Es sind Mittel in Höhe von 5.400 Euro in den Finanzhaushalt einzuplanen. Die monatlichen Programm- und Handykosten sind im Ergebnishaushalt einzuplanen. 

 

 

 

(Ahrend)

Fachdienst I