Die Stadt Fürstenau hat mit der Osnabrücker Landentwicklungsgesellschaft
(oleg) am 25.07.2007 einen Geschäftsbesorgungsvertrag über den Erwerb von
Grundstücken im Gewerbegebiet Utdrift-Erweiterung abgeschlossen. Nach dem Grunderwerb
und der Durchführung des Umlegungsverfahrens standen hier ca. 3,5 ha
Gewerbefläche zur Verfügung, die von der Stadt und der oleg angeboten werden.
Verkauft werden konnte jedoch bislang nur eine Teilfläche von 10.599 qm zur
Errichtung des Solarparks. Der von der oleg ermittelte, kostendeckende
Verkaufspreis beträgt ca. 13,50 € zzgl. Erschließung.
Nach § 5 des Vertrages hat die oleg nach frühestens sechs Jahre ein
Andienungsrecht gegenüber der Stadt, das bedeutet dass die Stadt die nicht
veräußerten Flächen zum gezahlten Kaufpreis zzgl. Verfahrens- und Nebenkosten
innerhalb eines Jahres nach der Andienung zu übernehmen hat. In Gesprächen mit
der oleg wurde erreicht, dass dieses Andienungsrecht auch vor dem Hintergrund
der gewährten Entschuldungshilfe und dem damit verbunden zusätzlichen Sparzwang
zumindest für einen Zeitraum von drei Jahren nicht ausgeübt wird. Aufgrund der
bisherigen Verhandlungen mit potenziellen Interessenten wird jedoch für die
Marktgängigkeit der bislang unerschlossenen Flächen auch in den kommenden
Jahren keine Verbesserung gesehen. Höhere Verkaufschancen könnten erreicht
werden, wenn die Flächen sofort zur Verfügung stehen, da Interessenten in der
Regel kurzfristige Investitionen planen und nur selten bereit sind auf die
Erschließung zu warten. Wichtig ist darüber hinaus für Investoren eine
größtmögliche Planungssicherheit, so dass über eine Ablösung der
Erschließungskosten bei Abschluss des Kaufvertrages nachgedacht werden sollte.
Das bedeutet, dass mit dem Kaufpreis ein kostendeckend kalkulierter Anteil für
den Straßenbau (Baustraße und Endausbau) erhoben wird, der ggfls. für den
Endausbau haushaltsrechtlich rückzustellen ist.
Die Kosten für die Herstellung der Baustraße im Gewerbegebiet
Utdrift-Erweiterung einschließlich der nach Norden abzweigenden Stichstraße
betragen ca. 160.000 € brutto. Die nach der ursprünglichen Planung südlich
abzweigende Stichstraße ist erschließungstechnisch nach der Errichtung des
Solarparks nicht mehr erforderlich.
Darüber hinaus fallen Baukostenzuschüsse an den Wasserverband
Bersenbrück für die Herstellung des Schmutz- und Regenwasserkanals in Höhe von
ca. 95.000 € an. Je nach Fortschritt der Bebauung kann in den kommenden Jahren
die Herstellung des südlich der Straße Utdrift für die Gewerbegebiete Utdrift
Erweiterung und Sellberg-Utdrift geplanten
Rückhaltebeckens erforderlich werden.
Nach entsprechenden Gesprächen mit der oleg bzw. dem Landrat könnte die
Finanzierung der Baukosten durch die oleg erfolgen. Über die dadurch
entstehenden Fremdfinanzierungskosten wäre jährlich mit der Stadt Fürstenau
abzurechnen. Bei einer Kreditsumme von 255.000 € und einem Kommunaldarlehen mit
2,00 % betrüge die jährliche Zinsbelastung z. B. ca. 5.000 €. Die genauen
Konditionen und evtl. Nebenkosten wären jedoch noch zu ermitteln bzw. zu
verhandeln.
Sollte die Erschließung vorgenommen werden, wäre aus wirtschaftlichen
und pragmatischen Gesichtspunkte eine Durchführung zusammen mit dem Endausbau
der Werner von Siemens-Straße (von Aue-Center bis Straße Utdrift) sinnvoll.
(Wagener) |
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(Selter) |
Fachdienst II |
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Stadtdirektor |
Anlage
Beschlussvorschlag:
keiner
Finanzielle Auswirkungen:
Die genauen finanziellen Konsequenzen wären im Falle eines positiven Votums im Rahmen der Vertragsverhandlungen mit der oleg zu ermitteln.
(Ahrend)
Fachdienst I