Betreff
Aufstellung bzw. Änderung von Bebauungsplänen
Bebauungsplan Nr. 57 "Gewerbegebiet Sellberg-Utdrift". 2. Änderung, Stadt Fürstenau
Vorlage
FB 5/028/2013
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 66 „Solarpark Utdrift“ hat sich die ursprüngliche  Gewerbefläche innerhalb des Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 57 „Gewerbegebiet Sellberg-Utdrift erheblich verkleinert. Aufgrund der vom Ingenieurbüro Westerhaus, Bramsche, durchgeführten Änderung der Erschließungsplanung von April 2013 ist damit auch die Fläche des seinerzeit festgesetzten Regenrückhaltebeckens in der festgesetzten Größe nicht mehr erforderlich. Es wird nur noch das Flurstück 65 in Größe von 7.211 qm benötigt. Die Flurstücke 63 (Stadt), 64 (Broermann) und 66 (Stadt) sind nicht mehr erforderlich (siehe Anlage).

 

Um das Umlegungsverfahren für das restliche Gewerbegebiet weiter führen zu können, ist die Änderung des obigen Bebauungsplanes erforderlich.


(Kolosser)

 

(Selter)

Fachdienst III

 

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Für den Bereich des Regenrückhaltebeckens ist eine 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57 „Gewerbegebiet Sellberg-Utdrift“ aufzustellen.
  2. Der IPW Ingenieurplanung, Wallenhorst, wird der Auftrag zur Aufstellung der 2. Änderung des obigen Bebauungsplanes auf der Grundlage der zzt. geltenden HOAI erteilt.
  3. Nach Vorlage des Entwurfs ist die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im doppischen Produkthaushalt 2013 der Stadt Fürstenau stehen unter dem Produkt 511.10 Gemeindeentwicklung die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung.

 

 

 

(Ahrend)

Fachdienst I