Bebauungsplan Nr. 11 G "Bürgerpark", 1. Änderung, Stadt Fürstenau
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Fürstenau hat in seiner Sitzung am 16.04.2013 beschlossen, für den Bereich des „Bolzplatzes“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 11 G „Bürgerpark“ eine 1. Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB aufzustellen. Planungsanlass sind konkrete Bauabsichten für die Errichtung einer Skateranlage.
Nach Vorlage des Entwurfs durch die IPW Ingenieurplanung, Wallenhorst, findet die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 13.05.2013 bis einschließlich 14.06.2013 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 24.04.2013 um Stellungnahme innerhalb der Auslegungsfrist gebeten.
Die eingegangenen Anregungen und Bedenken einschließlich der Abwägungsvorschläge werden in der Sitzung dargestellt und eingehend erläutert.
(Kolosser) |
|
(Selter) |
Fachdienst III |
|
Stadtdirektor |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
- Den dargelegten Beschlussvorschlägen im Rahmen der Abwägung wird zugestimmt.
- Der Bebauungsplan Nr. 11 G „Bürgerpark“, 1. Änderung einschließlich Begründung und schalltechnischer Beurteilung wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen.
- Das Plangebiet ist Teil der Gemarkung Fürstenau, Flur 10 und umfasst das Flurstück 47/6 und 47/5 (tlw.)
Finanzielle Auswirkungen:
Im doppischen Produkthaushalt 2013 stehen unter dem Produkt 511.10 Gemeindeentwicklung die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung.
(Ahrend)
Fachdienst I