Betreff
Aufstellung bzw. Änderung von Bebauungsplänen
Bebauungsplan Nr. 11 G "Bürgerpark", 1. Änderung, Stadt Fürstenau
Vorlage
FB 5/027/2013
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Fürstenau hat in seiner Sitzung am 16.04.2013 beschlossen, für den Bereich des „Bolzplatzes“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 11 G „Bürgerpark“ eine 1. Änderung  des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB aufzustellen. Planungsanlass sind konkrete Bauabsichten für die Errichtung einer Skateranlage.

 

Nach Vorlage des Entwurfs durch die IPW Ingenieurplanung, Wallenhorst, findet die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 13.05.2013 bis einschließlich 14.06.2013 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 24.04.2013 um Stellungnahme innerhalb der Auslegungsfrist gebeten.

 

Die eingegangenen Anregungen und Bedenken einschließlich der Abwägungsvorschläge werden in der Sitzung dargestellt und eingehend erläutert.

 


(Kolosser)

 

(Selter)

Fachdienst III

 

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Den dargelegten Beschlussvorschlägen im Rahmen der Abwägung wird zugestimmt.
  2. Der Bebauungsplan Nr. 11 G „Bürgerpark“, 1. Änderung einschließlich Begründung und schalltechnischer Beurteilung wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen.
  3. Das Plangebiet ist Teil der Gemarkung Fürstenau, Flur 10 und umfasst das Flurstück 47/6 und 47/5 (tlw.)

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im doppischen Produkthaushalt 2013 stehen unter dem Produkt 511.10 Gemeindeentwicklung die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung.

 

 

(Ahrend)

Fachdienst I