Die kreisangehörigen Gemeinden nehmen seit 1976 die Aufgaben der Förderung
von Kindern in Tageseinrichtungen wahr. Die derzeit gültige
öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den kreisangehörigen Kommunen und
dem Landkreis Osnabrück datiert vom 30.07.1999 und wurde durch Vereinbarung vom
27.03.2009 geändert. Danach wurden folgende
Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe auf die Kommunen übertragen:
1.
die finanzielle Förderung des laufenden Betriebs der
Tageseinrichtungen für Kinder gem. §22 SGB VIII
2.
die Gewährleistung eines bedarfsgerechten Angebots von Plätzen
in Tageseinrichtungen für Kinder und die Übernahme der Kosten, die aus dem
Anspruch auf einen Kindergartenplatz entstehen (§ 24 SGB VIII)
3. die Übernahme von
Elternbeiträgen nach § 90 III SGB VIII
Nach dem ab 01.08.2013 in Kraft tretenden § 24 Abs. 2 SGB VIII - Kinder-
und Jugendhilfe - hat ein Kind ab dem vollendeten ersten bis zum vollendeten
dritten Lebensjahr, also die Ein- und Zweijährigen, Anspruch auf frühkindliche
Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Die Kosten für
die Errichtung und den Betrieb entsprechender Krippenplätze liegen ebenfalls
bei den Kommunen.
Zwischen den Hauptverwaltungsbeamten und dem Landkreis Osnabrück wurden
Gespräche hinsichtlich einer finanziellen Beteiligung des Landkreises an den
Kosten für den Betrieb der Krippenplätze geführt und ein Entwurf einer
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erarbeitet, die allen 21 kreisangehörigen
Kommunen zur Beschlussfassung vorliegt. Der Entwurf sieht vor, dass sich der
Landkreis an den Betreuungskosten für 0- bis 3jährige in folgender Form
beteiligt:
Zeitraum August 2013 bis Dezember 2013
- je Kind in einer Halbtagsgruppe = 5/12
von 832,90 € = 347,04 €
- je Kind in einer Ganztagsgruppe = 5/12
von 1.041,12 € = 433,80 €
Zeitraum Januar 2014 bis Juli 2014 (Ende des Kindergartenjahres
2012/2013)
- je Kind in einer Halbtagsgruppe = 7/12
von 920,00 € = 536,67 €
- je Kind in einer Ganztagsgruppe = 5/12
von 1.150,00 € = 670,83 €
ab August 2014, also ab
Kindergartenjahr 2014/2015
- je Kind in einer Halbtagsgruppe = 920,00 €
- je Kind in einer Ganztagsgruppe = 1.150,00
€
Für das Haushaltsjahr 2013 erhielte die Samtgemeinde damit einen
Zuschuss in Höhe von rd. 14.000 € und ab 2014 ca. 40.000 €, wobei diese Zahl
mit der Einrichtung weiterer Krippenplätze entsprechend steigen wird.
Die Erstattung für den Personalaufwand für die Erfüllung der Aufgabe
„Übernahme von Elternbeiträgen“ wird in § 5 der Vereinbarung angepasst.
Die Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen einschließlich des Anschreibens des Landrats vom 19.04.2013 ist als Anlage beigefügt.
(Wagener) |
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(Selter) |
Fachdienst II |
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Samtgemeindebürgermeister |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Der anliegenden Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen mit dem Landkreis Osnabrück wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Für 2013 wäre bei Abschluss der Vereinbarung im Produkt 365.00 „Tageseinrichtungen für Kinder“ mit einer Einnahme in Höhe von ca. 14.000 € zu rechnen.
Im Rahmen der Haushaltsplanung 2013 wurden jedoch bereits Mittel in Höhe von 18.600 € eingeplant, so dass die eingeplanten Einnahmen nicht vollständig erzielt werden.
Darüber hinaus verändern sich die Personalkostenerstattungen für die Wahrnehmung der Aufgabe (§ 5 der Vereinbarung) positiv.
(Ahrend)
Fachdienst I