Betreff
Abschluss einer Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
Vorlage
FB 4/002/2013
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Die kreisangehörigen Gemeinden nehmen seit 1976 die Aufgaben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen wahr. Die derzeit gültige öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den kreisangehörigen Kommunen und dem Landkreis Osnabrück datiert vom 30.07.1999 und wurde durch Vereinbarung vom 27.03.2009 geändert. Danach wurden folgende Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe auf die Kommunen übertragen:

 

1.      die finanzielle Förderung des laufenden Betriebs der Tageseinrichtungen für Kinder gem. §22 SGB VIII

2.      die Gewährleistung eines bedarfsgerechten Angebots von Plätzen in Tageseinrichtungen für Kinder und die Übernahme der Kosten, die aus dem Anspruch auf einen Kindergartenplatz entstehen (§ 24 SGB VIII)

3.      die Übernahme von Elternbeiträgen nach § 90 III SGB VIII

 

Nach dem ab 01.08.2013 in Kraft tretenden § 24 Abs. 2 SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe - hat ein Kind ab dem vollendeten ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr, also die Ein- und Zweijährigen, Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Die Kosten für die Errichtung und den Betrieb entsprechender Krippenplätze liegen ebenfalls bei den Kommunen.

 

Zwischen den Hauptverwaltungsbeamten und dem Landkreis Osnabrück wurden Gespräche hinsichtlich einer finanziellen Beteiligung des Landkreises an den Kosten für den Betrieb der Krippenplätze geführt und ein Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erarbeitet, die allen 21 kreisangehörigen Kommunen zur Beschlussfassung vorliegt. Der Entwurf sieht vor, dass sich der Landkreis an den Betreuungskosten für 0- bis 3jährige in folgender Form beteiligt:

 

Zeitraum August 2013 bis Dezember 2013

-     je Kind in einer Halbtagsgruppe     =          5/12 von    832,90 €    =          347,04 €

-     je Kind in einer Ganztagsgruppe    =          5/12 von 1.041,12 €    =          433,80 €

Zeitraum Januar 2014 bis Juli 2014 (Ende des Kindergartenjahres 2012/2013)

-     je Kind in einer Halbtagsgruppe     =          7/12 von    920,00 €    =          536,67 €

-     je Kind in einer Ganztagsgruppe    =          5/12 von 1.150,00 €    =          670,83 €

ab  August 2014, also ab Kindergartenjahr 2014/2015

-     je Kind in einer Halbtagsgruppe     =             920,00 €

-     je Kind in einer Ganztagsgruppe    =          1.150,00 €

 

Für das Haushaltsjahr 2013 erhielte die Samtgemeinde damit einen Zuschuss in Höhe von rd. 14.000 € und ab 2014 ca. 40.000 €, wobei diese Zahl mit der Einrichtung weiterer Krippenplätze entsprechend steigen wird.

 

Die Erstattung für den Personalaufwand für die Erfüllung der Aufgabe „Übernahme von Elternbeiträgen“ wird in § 5 der Vereinbarung angepasst.

 

Die Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen einschließlich des Anschreibens des Landrats vom 19.04.2013 ist als Anlage beigefügt.


 

 

(Wagener)

 

(Selter)

Fachdienst II

 

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

Der anliegenden Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen mit dem Landkreis Osnabrück wird zugestimmt.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Für 2013 wäre bei Abschluss der Vereinbarung im Produkt 365.00 „Tageseinrichtungen für Kinder“ mit einer Einnahme in Höhe von ca. 14.000 € zu rechnen.

 

Im Rahmen der Haushaltsplanung 2013 wurden jedoch bereits Mittel in Höhe von 18.600 € eingeplant, so dass die eingeplanten Einnahmen nicht vollständig erzielt werden.

 

Darüber hinaus verändern sich die Personalkostenerstattungen für die Wahrnehmung der Aufgabe (§ 5 der Vereinbarung) positiv.

 

 

 

 

(Ahrend)

Fachdienst I