Betreff
Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 15 "Bramschen Wiese" - Bauvorhaben Scheper, Hallweg 1, Bippen
Vorlage
BIP/034/2013
Art
Beschlussvorlage Bippen

In Bippen am Hallweg 1 wohnt die Witwe Marion Scheper in einem Haus, welches in den 70er Jahren errichtet wurde. Dort hat die Familie Scheper gebaut, gewohnt und gelebt. Marion Scheper möchte nunmehr als Gebäudeeigentümerin an- und ausbauen, um dort mit der Verwandtschaft unter einem Dach leben zu können. Das Haus Scheper wurde seinerzeit im Rahmen der innerörtlichen Bebauung ohne Bebauungsplan und damit verbundenen Baueinschränkungen errichtet. Das planerische Ziel der Gemeinde Bippen war, mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Bramschen Wiese“ die Wohnbebauung am Heckenweg sicher zu stellen mit der fußläufigen Anbindung vom Wendehammer Heckenweg zum Hallweg. Im Rahmen des Bebauungsplanes wurden die Baugrenzen exakt an den Hausgrenzen der Gebäude Scheper und ehem. Fischer festgezurrt. Um die Planungen -wie in der Anlage beigefügt- sicher zu stellen, beantragt der Architekt hier die Zulassung der Baugrenze um 7 m in Richtung Hallweg. Daneben beinhaltet der Antrag die Überschreitung der Traufenhöhe um 2,42 m auf geplante 5,92 m und die Unterschreitung der zugelassenen Dachneigung um 10 %, um die geplante Dachneigung von 20 % sicher zu stellen. Bei einer Zustimmung der Gemeinde Bippen würde der Landkreis Osnabrück die Baugenehmigung im Sinne der Antragstellerin entsprechend positiv bearbeiten.

 

Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen die Ausnahmeregelung von dem Satzungsbeschluss. Sicherlich hätte seinerzeit beim Aufstellen des Bebauungsplanes auch eine Eingabe seitens der Eigentümer Scheper ausgereicht, um die Baugrenzen / Bauflucht an der Stelle des Gebäudes näher zur Straße Hallweg zuzulassen.


 

(Tolsdorf)

Bürgermeister

 

 

Anlagen

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Bippen stimmt den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.