Betreff
Widmung von Straßen für den öffentlichen Verkehr
Vorlage
FG 70/014/2013
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Geele Goarn, Fürstenau-Schwagstorf

 

Die Straße Geele Goarn in Fürstenau-Schwagstorf im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 41 „Auf den Breiten“ (Gemarkung Schwagstorf, Flur 4, Flurstücke 427, 491, und 492 – insgesamt 249 m) und der Rad- und Fußweg im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.  52 „Wohnbaufläche Apfelbaumland“ (Gemarkung Schwagstorf, Flur 4, Flurstück 499 = 28 m) wurden verkehrssicher ausgebaut, so dass diese dem öffentlichen Verkehr zu widmen sind.

 

Träger der Baulast ist die Stadt Fürstenau

 

Die Straßenfläche befindet sich im Eigentum der Stadt Fürstenau

 

 

Widmungsbeschränkung:

 

Die Flurstücke 492 und 499, Gemarkung Schwagstorf, Flur 4, sind nur für den Fußgänger- und Radfahrverkehr zugelassen.

 

 

 

Auf der Loh,  Fürstenau-Settrup

 

Die Straße Auf der Loh in Fürstenau-Settrup im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 32 „Poggenort/Am Reetbach“ (Gemarkung Settrup, Flur 7, Flurstücke 32/26, 30/3, 32/8, 33/23 und 30/12 – insgesamt 336 m) wurde verkehrssicher ausgebaut, so dass diese Straße dem öffentlichen Verkehr zu widmen ist.

 

Träger der Baulast ist die Stadt Fürstenau

 

Die Straßenfläche befindet sich im Eigentum der Stadt Fürstenau

 

 

Widmungsbeschränkung:

 

Die Flurstücke 30/3, 32/8, 33/23 und 30/12, Gemarkung Settrup, Flur 7, sind nur für den Fußgänger- und Radfahrverkehr zugelassen.

 

 


(Roelfes)

(Kolosser)

(Selter)

Fachbereich 6

Fachdienst III

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

Die nachstehend aufgeführten Straßen sind gemäß § 6 i. V. m. § 47 Ziff. 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) dem öffentlichen Verkehr als „Ortsstraße“ zu widmen:

 

1.   die Straße Geele Goarn in Fürstenau-Schwagstorf im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 41 „Auf den Breiten“ (Gemarkung Schwagstorf, Flur 4, Flurstücke 427, 491, und 492 – insgesamt 249 m) und der Rad- und Fußweg im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.  52 „Wohnbaufläche Apfelbaumland“ (Gemarkung Schwagstorf, Flur 4, Flurstück 499 = 28 m)

 

Widmungsbeschränkung:

 

Die Flurstücke 492 und 499, Gemarkung Schwagstorf, Flur 4, sind nur für den Fußgänger- und Radfahrverkehr zugelassen.

 

 

2.   die Straße Auf der Loh in Fürstenau-Settrup im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 32 „Poggenort/Am Reetbach“ (Gemarkung Settrup, Flur 7, Flurstücke 32/26, 30/3, 32/8, 33/23 und 30/12 – insgesamt 336 m)

 

Widmungsbeschränkung:

 

Die Flurstücke 30/3, 32/8, 33/23 und 30/12, Gemarkung Settrup, Flur 7, sind nur für den Fußgänger- und Radfahrverkehr zugelassen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

- keine -

 

(Richter)

Fachdienst I