Geele Goarn, Fürstenau-Schwagstorf
Die Straße Geele Goarn in Fürstenau-Schwagstorf im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 41 „Auf den Breiten“ (Gemarkung Schwagstorf, Flur 4, Flurstücke 427, 491, und 492 – insgesamt 249 m) und der Rad- und Fußweg im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 52 „Wohnbaufläche Apfelbaumland“ (Gemarkung Schwagstorf, Flur 4, Flurstück 499 = 28 m) wurden verkehrssicher ausgebaut, so dass diese dem öffentlichen Verkehr zu widmen sind.
Träger der Baulast ist die Stadt Fürstenau
Die Straßenfläche befindet sich im Eigentum der Stadt Fürstenau
Widmungsbeschränkung:
Die Flurstücke 492 und 499, Gemarkung Schwagstorf, Flur 4, sind nur für den Fußgänger- und Radfahrverkehr zugelassen.
Auf der Loh,
Fürstenau-Settrup
Die Straße Auf der Loh in Fürstenau-Settrup im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 32 „Poggenort/Am Reetbach“ (Gemarkung Settrup, Flur 7, Flurstücke 32/26, 30/3, 32/8, 33/23 und 30/12 – insgesamt 336 m) wurde verkehrssicher ausgebaut, so dass diese Straße dem öffentlichen Verkehr zu widmen ist.
Träger der Baulast ist die Stadt Fürstenau
Die Straßenfläche befindet sich im Eigentum der Stadt Fürstenau
Widmungsbeschränkung:
Die Flurstücke 30/3, 32/8, 33/23 und 30/12, Gemarkung Settrup, Flur 7, sind nur für den Fußgänger- und Radfahrverkehr zugelassen.
(Roelfes) |
(Kolosser) |
(Selter) |
Fachbereich 6 |
Fachdienst III |
Stadtdirektor |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Die nachstehend aufgeführten Straßen sind gemäß § 6 i. V. m. § 47 Ziff. 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) dem öffentlichen Verkehr als „Ortsstraße“ zu widmen:
1.
die Straße Geele Goarn in Fürstenau-Schwagstorf
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 41 „Auf den Breiten“ (Gemarkung
Schwagstorf, Flur 4, Flurstücke 427, 491, und 492 – insgesamt 249 m) und der
Rad- und Fußweg im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 52 „Wohnbaufläche Apfelbaumland“ (Gemarkung
Schwagstorf, Flur 4, Flurstück 499 = 28 m)
Widmungsbeschränkung:
Die Flurstücke 492 und 499, Gemarkung Schwagstorf, Flur 4, sind nur für den Fußgänger- und Radfahrverkehr zugelassen.
2. die Straße Auf der Loh in Fürstenau-Settrup im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 32 „Poggenort/Am Reetbach“ (Gemarkung Settrup, Flur 7, Flurstücke 32/26, 30/3, 32/8, 33/23 und 30/12 – insgesamt 336 m)
Widmungsbeschränkung:
Die Flurstücke 30/3, 32/8, 33/23 und 30/12, Gemarkung Settrup, Flur 7, sind nur für den Fußgänger- und Radfahrverkehr zugelassen.
Finanzielle Auswirkungen:
- keine -
(Richter)
Fachdienst I