Betreff
Wasserbehördliche Erlaubnis zur Grundwasserentnahme für die Feldberegnung in der Gemeinde Berge, Gemarkung Dalvers
Vorlage
BER/017/2013
Art
Beschlussvorlage Berge

Herr Hubert Rixmann, Kettenkamper Weg 1 in 49577 Ankum hat über das Ingenieurbüro Westerhaus, Industriestraße 42 in 49565 Bramsche beim Landkreis Osnabrück, Fachdienst 7 – Umwelt, gemäß § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) einen Wasserrechtsantrag für die Entnahme von Grundwasser zum Zwecke der Beregnung von landwirtschaftlich genutzten Flächen in der Gemeinde Berge , Gemarkung Dalvers Flur 8 und Flur 10 gestellt.

 

Herr Rixmann betreibt in Ankum einen Biohof „Hof Rixmann“ und vermarktet regional angebaute Produkte. Im Bereich des Ortsausganges Berge Richtung Menslage und im Bereich der „Asterfeldstraße“ sind von Herrn Rixmann längerfristig Flächen angepachtet und auch schon teilweise mit Heidelbeersträuchern bepflanzt worden. Die dem Autohaus Mehmann gegenüberleigende Fläche wird zum Sommer 2013 ebenso mit Heidelbeersträuchern bepflanzt werden.

 

Für die Erhaltung, den Nachwuchs und der Wachstumsförderung der Heidelbeersträucher ist die Beregnungsanlage erforderlich. Die entsprechenden Standorte der zu genehmigenden Brunnen sind als Anlage der Beschlussvorlage beigefügt.

 

Die Bewertungsaussagen aus dem vorliegenden Gutachten lauten inhaltlich wie folgt:

 

Mithilfe der geplanten Brunnen können die beantragten Fördermengen gewonnen werden. Auswirkungen der Grundwasserentnahme auf die Grundwassergüte, den Grundwasserstand, die Wasserstände der oberirdischen Gewässer (Quellen, Tümpel, Teiche, Feuchtflächen und Bäche), den Boden, den Kulturzustand der betroffenen Grundstücke, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und das Landschaftsbild sind aufgrund der durch den Einsatzzweck bedingten kurzen täglichen, wöchentlichen und monatlichen Pumpdauern mit Zwischenzeiten ohne Grundwasserentnahme nicht zu besorgen. Ebenso wenig tritt die Beeinflussung der Grundwasserfließrichtung auf. Die wasserwirtschaftliche Eingriffsintensität durch die geplante Grundwasserentnahme auf den Bodenwasserhaushalt kann somit als unbedeutend bezeichnet werden.

 

Mit dem Schreiben vom 30.04.2013 hat Herr Imwalle vom Landkreis Osnabrück, Fachdienst 7 – Umwelt seitens der Gemeinde Berge um Stellungnahme innerhalb eines Monats gebeten.


(Brandt)

Bürgermeister

 

Anlagen

 

-       Lageplan der Brunnenstandorte


Beschlussvorschlag:

 

- ohne Beschlussvorschlag -