Betreff
Straße "Zu den Gründen" a) Sperrung b) Aufpflasterung
Vorlage
BIP/015/2013
Art
Beschlussvorlage Bippen

Die Verwaltung ist in der Vergangenheit mehrfach angesprochen worden, eine Verkehrsberuhigung / Aufpflasterung an der Straße „Zu den Gründen“ analog zum unteren Bereich auch im oberen Bereich durchzuführen. Durch eine solche Aufpflasterungsmaßnahme,  etwa auf der Höhe Wobbe / Ecke Buchenweg, würde die Verkehrssicherheit insbesondere der jüngeren und älteren Anwohner verbessern. Die im unteren Bereich mit Bordmitteln der Gemeinde Bippen durchgeführte Aufpflasterung findet allgemeine Akzeptanz und hat insbesondere die angedachte Wirkung erzielt. Im oberen Bereich etwa auf Höhe Wobbe wäre eine gleiche Maßnahme durchführbar. Vor diesem Hintergrund wird seitens der Verwaltung empfohlen, sich mit den unmittelbaren Anwohnern in Verbindung zu setzen, um mit diesen die Aufpflasterung mit Bordmitteln der Gemeinde Bippen zu besprechen und im Rahmen der Zustimmung auch diese Maßnahme durchzuführen.

 

Des Weiteren wurde die Verwaltung angesprochen, zur Reduzierung des Verkehrsaufkommens die Straße „Zu den Gründen“ Richtung Maiburgparkplatz an einer Stelle zu schließen, um den dort zu registrierenden Durchgangsverkehr verkehrsleitend auf die Landesstraße zu führen. Eine solche Maßnahme ist aus Sicht der Verwaltung nicht angezeigt, da es sich hier um einen waldwirtschaftlichen Weg handelt der für Langholzfahrzeuge benutzbar bleiben muss. Des Weiteren wird auch angenommen, dass Maßnahmen dieser oder ähnlicher Art die „in die Landschaft schauenden Sonntagsfahrer“ nicht davon abhalten wird, den Weg im Sinne einer Stichstraße zu nutzen. Des Weiteren ist auch von verkehrsregelnden Maßnahmen wie „Anlieger frei“ oder „für forstwirtschaftlichen Verkehr freigegeben“ nicht angezeigt, da eine solche verkehrslenkende Wirkung faktisch nicht erzielt wird und verkehrsregelnde Maßnahmen, deren Durchsetzung und Bedeutung so gering sind, sollten auch nicht erfolgen.  


 

(Tolsdorf)

Bürgermeister

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.            Mit den oberen Anliegern der Straße „Zu den Gründen“ wird eine Aufpflasterung mit dem vorhandenen Betonpflaster zur Verkehrsreduzierung thematisiert und bei Zustimmung wird die Maßnahme entsprechend der im unteren Bereich durchgeführten Aufpflasterung auch mit Bordmitteln des Bauhofs durchgeführt.

 

2.            Eine Schließung, Teilsperrung oder zusätzliche Beschilderung der Straße „Zu den Gründen“ wird nicht umgesetzt. Auch eine zusätzliche Beschilderung ist nicht angezeigt.