Betreff
Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 13 "Gewerbegebiet Am Pottebruch", 2. Änderung der Stadt Fürstenau
Vorlage
FB 5/015/2013
Art
Tischvorlage Fürstenau

Die Meurer Verpackungssysteme GmbH Fürstenau beabsichtigt, das Bürogebäude auf dem Grundstück Am Pottebruch 12, Flur 14, Flst. 71/15 in dreigeschossiger Bauweise zu erweitern. Der Erweiterungsbau liegt teilweise im nicht überbaubaren und im zweigeschossigen Bereich des Bebauungsplanes Nr. 13 „Gewerbegebiet Am Pottebruch“, 2. Änderung.

 

Aus diesem Grunde wird eine Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen des obigen Bebauungsplanes beantragt.

 

Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, und

  1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder
  2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder
  3. die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde

und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

 

Die unmittelbaren Nachbarn haben ihre Zustimmung bereits schriftlich erklärt. Gegen die Baumaßnahme werden nach Rücksprache mit dem Landkreis Osnabrück keine Bedenken erhoben. Aus diesem Grunde wird von der Verwaltung empfohlen, der beantragten Befreiung zuzustimmen.


(Kolosser)

 

(Selter)

Fachdienst III

 

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

Dem Antrag der Meurer Verpackungssysteme GmbH Fürstenau auf Erteilung einer Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 13 „Gewerbegebiet Am Pottebruch“, 2. Änderung“ hinsichtlich der Erhöhung der Geschossigkeit von 2- auf 3-geschossig und der Überschreitung des überbaubaren Bereiches auf dem Grundstück an der Straße Am Pottebruch 12, Flur 14, Flst. 71/15, wird stattgegeben.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

-  keine  -

 

 

(Ahrend)

Fachdienst I