Betreff
Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gem. § 111 Abs. 7 NKomVG
Vorlage
FB 2/008/2013
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Die Ortsfeuerwehr Berge beabsichtigt eine Ersatzbeschaffung für einen PKW-Anhänger durchführen. Es handelt sich dabei um den 1988 angeschafften Anhänger, der eigenständig durch die Feuerwehrkameraden gekauft wurde und durch die Samtgemeinde Fürstenau unterhalten wird.

 

Die Ersatzbeschaffung ist notwendig, um die gestiegenen Anforderungen im Bereich der Jugendarbeit (z. B. Zeltlager) bewältigen zu können, ohne dass kostenintensiv Anhänger hinzugeliehen werden müssen.

 

Für die Ersatzbeschaffung hat der Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Berge Spenden von verschiedenen ortsansässigen Institutionen angeworben.


Der Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Berge beabsichtigt nun der Freiwilligen Feuerwehr Berge diesen Anhänger zur freien Verfügung zu schenken. Da die Freiwillige Feuerwehr rechtlich Teil der Samtgemeinde Fürstenau ist, hat der Rat über die Annahme dieser Schenkung zu entscheiden.

 

Mehrkosten kommen auf den Haushalt der Samtgemeinde Fürstenau nicht zu. Der Verkaufserlös des alten Anhängers wird zur Anschaffung des neuen Anhängers benötigt. Die Unterhaltungskosten bleiben konstant.

 


(Bojer)

(Wagener)

(Selter)

Fachbereich 2

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Samtgemeinde Fürstenau beschließt die aufgeführte Spende anzunehmen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Direkt keine. Der Anhänger ist in der Anlagenbuchhaltung aufzunehmen.

 

 

 

(Ahrend)

Fachdienst I