Betreff
Verkehrssituation im Bereich des nördlichen Teilstücks der Konrad-Adenauer-Straße
Vorlage
FB 2/003/2013
Art
Tischvorlage Fürstenau

Im nördlichen Bereich der Konrad-Adenauer-Straße wurden in den vergangenen Monaten wiederholt Behinderungen und insbesondere auch Beschädigungen des Straßenseitenraums durch parkende LKW gemeldet. Im Rahmen einer Verkehrsschau wurde die Situation mit Vertretern der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde in Augenschein genommen. Es wurde festgestellt, dass von den parkenden Fahrzeugen grundsätzlich auch eine verkehrsberuhigende Wirkung ausgeht und eine generelle Verkehrsgefährdung nicht gesehen wird. Auf die Anordnung von Parkverboten wurde zunächst verzichtet.

 

Zwischenzeitlich kam es zu weiteren Beschwerden unter Hinweis auf eine Verkehrsgefährdung durch die eingeschränkte Sicht und den aufgeweichten Seitenraum. In einer Unterschriftenliste spricht sich ein Großteil der Anlieger der Ruurloer und Borgsdorfer Straße gegen parkende LKW an der Konrad-Adenauer-Straße aus.

 

Aus ordnungsbehördlicher Sicht wird ein generelles Parkverbot nicht für erforderlich gehalten. Um jedoch Beschädigungen der Straßenkanten und -seitenräume sowie Gefährdungen durch unübersichtliche Situation im Kurvenbereich zu vermeiden, sollte ein beidseitiges Parkverbot für Fahrzeuge über 3,5 t Gesamtgewicht im Bereich der B 402 bis Frommeyerstraße angeordnet werden.


 

 

(Wagener)

 

(Selter)

Fachdienst II

 

Stadtdirektor

 

 

Anlage


Beschlussvorschlag:

 

Die Samtgemeinde Fürstenau wird gebeten bei der Straßenverkehrsabteilung des Landkreises Osnabrück die Anordnung eines beidseitigen Parkverbots für Fahrzeuge über 3,5 t Gesamtgewicht im Bereich Konrad-Adenauer-Straße von der B 402 bis zur Frommeyerstraße zu beantragen. Gleichzeitig wird die Samtgemeinde gebeten bedarfsweise Kontrollen des ruhenden Verkehrs auch in diesem Bereich durchzuführen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Haushaltsmittel für die erforderliche Beschilderung sind im Entwurf des doppischen  Produkthaushalts 2013 zum Produkt 541.10 Gemeindestraßen enthalten (s. TOP  Ö 15).

 

 

(Ahrend)

Fachdienst I