Betreff
44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau
Vorlage
FB 5/012/2013
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 13.12.2012 u. a. beschlossen, auf der  Grundlage des Vorentwurfes die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die vorgezogene Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB zeitgleich durchzuführen.

 

In Ausführung des obigen Beschlusses fand die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit vom 07.01.2013 bis einschließlich 21.01.2013 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 19.12.2012 um Stellungnahme bis zum 21.01.2013 gebeten.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und sind dieser Voralge mit einer entsprechenden Beschlussempfehlung zwecks Beratung und Beschlussfassung beigefügt.

 

Anregungen und Bedenken einzelner Bürger liegen nicht vor.


(Kolosser)

 

(Selter)

Fachdienst III

 

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Den dargelegten Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt.
  2. Auf der Grundlage der Ergebnisse zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB bzw. § 4 Abs. 1 BauGB ist der Entwurf der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau einschließlich Begründung und Umweltbericht aufzustellen.
  3. Auf der Grundlage des Entwurfes sind die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im doppischen Produkthaushalt 2013 der Samtgemeinde Fürstenau stehen unter dem Produkt 511.10 Gemeindeentwicklung Haushaltsmittel zur Verfügung.

 

 

(Ahrend)

Fachdienst I