Betreff
42. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau
Vorlage
FB 5/011/2013
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 11.10.2012 u. a. beschlossen, auf der Grundlage des Entwurfes die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung  der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

In Ausführung des obigen Beschlusses fand die öffentliche Auslegung in der Zeit vom 23.11.2012 bis einschließlich 28.12.2012 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 09.11.2012 um Stellungnahme innerhalb der Auslegungsfrist gebeten.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und sind dieser Vorlage mit einer entsprechenden Beschlussempfehlung zwecks Beratung und Beschlussfassung beigefügt.

 

Stellungnahmen einzelner Bürger liegen nicht vor.


(Kolosser)

 

(Selter)

Fachdienst III

 

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

Festsetzungsbeschluss:

 

  1. Den dargelegten Beschlussempfehlungen wird zugestimmt.
  2. Der vorliegende Entwurf der 42. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau einschließlich Begründung und Umweltbericht gem. § 2 a BauGB wird unter Berücksichtigung der zum Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB, der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB  und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB gefassten Einzelbeschlüsse beschlossen.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im doppischen Produkthaushalt 2013 der Samtgemeinde Fürstenau stehen unter dem Produkt 511.10 Gemeindeentwicklung Haushaltsmittel zur Verfügung.

 

 

(Ahrend)

Fachdienst I