Betreff
Ersatzbeschaffung für ein durch Brandeinwirkung beschädigtes LF 8 der Freiwilligen Feuerwehr Bippen
Vorlage
FB 2/010/2006
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Anl. einer internen Feuerwehrübung innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr Bippen (FF Bippen) am 15. Nov. 2005 ist das vorhandene Löschgruppenfahrzeug LF 8 durch Brandeinwirkung massiv beschädigt worden.

Lt. Sachverständigengutachten ist mit Reparaturkosten i. H. von rd. 5.200,00 Euro zu rechnen, wobei der Sachverständige ausdrücklich darauf hinweist, dass auf Grund der Fahrzeugbauart nicht der gesamte Schadenumfang komplett erfasst werden konnte. Bei Zerlegung des Fahr-zeuges ist damit zu rechnen, dass weitere Beschädigungen erkannt werden und die Schaden-höhe sich entsprechend vergrößert.

Bei einem Wiederbeschaffungswert von 4.500,00 Euro und einem Restwert von 350,00 Euro ist der Schaden als Totalschaden mit einem Betrag von 4.150,00 Euro durch den Kommunalen Schadenausgleich anerkannt und abzüglich des Selbstbehaltes von 150,00 Euro abgerechnet worden. 

 

Mit Schreiben vom 03. Jan. 2006, das dieser Beschlussvorlage beigefügt ist (Anlage 1), teilt der Gemeindebrandmeister mit, dass sich das Gemeindekommando in einer Besprechung am 27. Dez. 2005 dafür ausgesprochen hat, eine Ersatzbeschaffung für die FF Bippen vorrangig zu verwirklichen. Er bittet darum, für die Stützpunktwehr Bippen kurzfristig als Ersatz für das durch Brandeinwirkung zerstörte Fahrzeug ein LF 8/10 zu beschaffen, das nach der Ausrüstungs-verordnung des Landes Niedersachsen für eine Stützpunktwehr mindestens erforderlich ist. (Ein neuer Entwurf dieser Verordnung, der diesen Fahrzeugtyp vorsieht, wird zur Zeit im Nds. Landtag beraten (siehe Anlage 2).

 

Von der Verwaltung wurde eine Änderung in der Fahrzeugzuordnung der einzelnen Wehren geprüft. Eine Zuordnung, die das Löschgruppenfahrzeug in Bippen ohne Ersatzbeschaffung ersetzt, läßt sich nicht entwickeln. Die in den Feuerwehren Grafeld, Ohrtermersch-Ohrte und Vechtel vorhandenen Fahrzeuge sind ebenfalls schon 23 bis 25 Jahre alt, das wasserführende Fahrzeug in Schwagstorf wurde seiner Zeit speziell für die durchführenden Bundesstraßen B214/B218 beschafft. Eine für den Tausch vorzunehmende Neubeschaffung würde ebenfalls viel Zeit in Anspruch nehmen und die Kosten sicherlich nicht wesentlich neutralisiert.

 

Eine sehr eingehende Untersuchung des Gebrauchtfahrzeugmarktes auf Basis des Internets hat zu folgendem Ergebnis geführt:

 

siehe anl. Aufstellung (Anlage 3):

Es gibt div. Fahrzeuge, ungefähr ab ca. Baujahr 1973 und einem Preis von ca. 3.000,00 Euro. Ausgehend davon, dass ein gebrauchtes Feuerwehrfahrzeug nicht älter als rd. 10 Jahre sein sollte, ist der Markt dann doch sehr dünn bestückt. Relativ „junge Fahrzeuge“ (ab ca. 8/10 Jahre) werden sehr schnell um-/abgesetzt, zum überwiegenden Teil in den osteuropäischen, teilweise auch asiatischen Markt. Nur mit Glück und einer ständigen Überprüfung des Marktes für Gebrauchtfahrzeuge ist hier evtl. ein günstiges Angebot zu finden.

Andere „jüngere“ Fahrzeuge sind vom Preis her wiederum sehr teuer, da die angebotenen Fahrzeuge zusätzlich noch Auf- und Innenausbauten bekommen müssen, die dann zwar neu sind, aber nur eingeschränkt den DIN Normen 14502 und 14530 Teil 5 der Feuerwehren entsprechen.

 

Vom Preis-/Leistungsverhältnis her sind jedoch Vorführfahrzeuge einzelner Aufbauhersteller besonders interessant. Diese Fahrzeuge sind „fix und fertig gebaut“ in der Regel einige Monate, evtl. bis zu einem Jahr alt, haben „erst“ einige Tausend Kilometer gelaufen und können sofort eingesetzt werden. Gegenüber anderen Fahrzeugen, die ca. 5 oder 6 Jahre und älter sind und annähernd 80.000 Euro oder 90.000 Euro kosten, jeweils plus Kosten für  Auf-/Ausbauten, soll z.B. ein Vorführfahrzeug der Fa. Schlingmann in Dissen, Lkrs. Osnabrück, „nur“ 110.000 Euro plus Mwst.  =  rd. 127.600,00 Euro kosten. Dieses Fahrzeug ist der FF Bippen von Mitte Dez. 2005 bis Anfang Jan. 2006 kostenlos zur Verfügung gestellt worden.

Der Neupreis einschl. Mwst. dieses Fahrzeuges würde ca. 180.000 Euro betragen.

Darüber hinaus würde sich die Verwaltung darum bemühen, bei einem positiven Beschluss mit der Fa. Schlingmann über den Kaufpreis zu verhandeln.

Auf Grund der Tatsache, dass Haushaltsmittel für diese nicht alltägliche Ersatzbeschaffungs-maßnahme nicht zur Verfügung stehen, kann zur Finanzierung nur auf die jährlich eingehenden Mittel aus der Feuerschutzsteuer i.H. von rd. 25.000,00 Euro verwiesen werden, die für investive Beschaffungen im Feuerwehrwesen zur Verfügung stehen. Evtl. könnte die Finanzierung dieser außerplanmäßigen Beschaffung je zur Hälfte im Haushalt 2006 und über eine Verpflichtungsermächtigung für den Haushalt 2007 realisiert werden.

 


(Kormann)

(Selter)

(Kamlage)

Fachbereich 2

Fachdienst I

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

Für die Freiwillige Feuerwehr Bippen ist als Ersatz für das durch Brandeinwirkung zerstörte Fahrzeug das Vorführfahrzeug LF 10/6 der Fa. Schlingmann in Dissen auf der Basis der vorgeschlagenen Finanzierung zu beschaffen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Haushaltsmittel stehen für diese Beschaffung im Haushaltsjahr 2006 nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung könnte wie folgt realisiert werden:

 

Gesamtausgabebedarf:                                                                               125.000,00 €

 

Einnahmen

1. Versicherungsentschädigung                      4.000,00 €

2.zus. Mittel Feuerschutzsteuer                     19.400,00 €

3.Schlusszahlung Feuerschutzsteuer             1.500,00 €

4.Verkaufserlös Altfahrzeug (Schätzung)           600,00 €                      

5. Kreditaufnahme                                          99.500,00 €                 =          125.000,00 €

 

Nach dem beschlossen Haushaltsplan 2006 beläuft sich die Entschuldung noch auf  137.100,00 €. Die erhöhte Kreditaufnahme  führt somit nicht zu einer Netto-Kreditaufnahme im Haushaltsjahr 2006.

Damit trotzdem das gesetzte Ziel einer planmäßigen Entschuldung erreicht werden kann, müssen in den kommenden Haushaltsjahren Investitionen über 99.500,00 eingespart werden. Allein im Bereich der Feuerwehren sind für die Anschaffung von Feuerwehrzeugen insgesamt 75.000,00 € vorgesehen, die zur Gegenfinanzierung in den kommenden Jahren herangezogen werden können. Weitere Einsparungen von lediglich 24.500,00 € wären zu erzielen bei verminderten Ansätzen für Energiesparmaßnahmen. 

 

 

 

(Weymann)

Fachdienst II